Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag: Staatliche Förderung für die eigenen vier Wände
Viele Menschen, die sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten, glauben, dass sie dies nur mit viel Eigenkapital und einem hohen Einkommen erreichen können. Wohneigentum ist aber auch mit geringerem Einkommen möglich. Das gilt vor allem, wenn Sie bei der Finanzierung von staatlicher Förderung profitieren können – wie etwa der Arbeitnehmersparzulage beim Bausparvertrag.
Als Bausparer können Sie einen finanziellen Bonus vom Staat erhalten, der Ihnen hilft, eine günstige Baufinanzierung auf die Beine zu stellen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie die Zulage beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Seit Januar 2024 gilt bei der Arbeitnehmersparzulage eine neue Einkommensgrenze: Alleinstehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 40.000 Euro erzielen, statt wie bisher 17.900 Euro. Bei verheirateten oder verpartnerten Paaren liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 Euro (bisher 35.800 Euro). Damit sind nun 14 Millionen Menschen mehr anspruchsberechtigt.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung. Sie richtet sich an Arbeitnehmer*innen, die vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers etwa in einen Bausparvertrag einzahlen. Die Sparzulage für den Bausparvertrag kann bis zu 43 Euro pro Jahr betragen.
Arbeitnehmersparzulage für verschiedene Anlageformen
Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nicht nur in Verbindung mit einem Bausparvertrag. Sie erhalten Sie auch, wenn Ihre vermögenswirksamen Leistungen in Aktien- oder Fondssparpläne oder die Tilgung eines Immobilienkredits fließen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der gewählten Anlageform.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Sie als Arbeitnehmer*in, wenn sich Ihr Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen an Ihrem Bausparvertrag beteiligt. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für den Anspruch ist ein Einkommen unter der aktuell geltenden Einkommensgrenze.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage?
Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen liegt aktuell bei 40.000 Euro bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern. Dabei handelt es sich um das zu versteuernde Jahreseinkommen, also das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten und Freibeträgen.
Beispielrechnungen für die Arbeitnehmersparzulage
Werfen wir zunächst einen Blick auf die möglichen Förderungen. Fließen Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag, unterstützt der Staat dies jährlich mit 9 Prozent der Sparsumme. Die maximal förderfähige Sparsumme beträgt 470 Euro für Alleinstehende bzw. 940 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.
Alleinstehende | Verheiratet / Verpartnert (1 Arbeitnehmer*in mit VL) | Verheiratet / Verpartnert (2 Arbeitnehmer*innen mit VL) | |
---|---|---|---|
Max. zu versteuerndes Einkommen | 40.000 Euro | 80.000 Euro | 80.000 Euro |
max. geförderte Sparsumme pro Jahr | 470 Euro | 470 Euro | 940 Euro |
Höhe der Förderung | 9 Prozent | 9 Prozent | 9 Prozent |
Max. Sparzulage pro Jahr | 43 Euro | 43 Euro | 86 Euro |
Schauen wir uns das Ganze an einem konkreten Beispiel an:
Ein verheiratetes Paar, beide erhalten vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag sowie die Arbeitnehmersparzulage, da die Einkommensgrenze eingehalten wird.
- Laufzeit: 7 Jahre
- Bausparsumme: 30.000,00 Euro
- Guthabenzinssatz: 1,5 Prozent
- Monatliche Einzahlungen in den Bausparvertrag: 120,00 Euro
- Monatliche VL-Zahlungen: 80 Euro (zweimal 40 Euro)
- Bausparguthaben nach 7 Jahren: rund 19.268,22 Euro
- Eigene Einzahlungen (mit VL): 16.800,00 Euro
- Wohnungsbauprämie gesamt: 980,00 Euro
- Arbeitnehmersparzulage gesamt: 592,20 Euro
Daraus ergibt sich für das Paar ein Spargewinn von 2.468,22 Euro.
Kann man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage beim Bausparvertrag gleichzeitig bekommen?
Wie Sie im Beispiel oben sehen, ist es tatsächlich möglich, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig zu erhalten. Als Wohnungsbauprämie können Sie pro Jahr 10 Prozent der von Ihnen geleisteten Einzahlungen (max. 1.400 Euro pro Jahr) vom Staat erhalten. Die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers zählen nicht dazu, da es für diese die Arbeitnehmersparzulage gibt.
Vom Antrag bis zur Auszahlung mit der Arbeitnehmersparzulage bausparen
Falls Sie umfangreiche Antragsformulare und das Kopieren unzähliger Belege befürchten, können wir Sie beruhigen: Es ist denkbar einfach, die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag zu beantragen. In 3 Schritten zur Arbeitnehmersparzulage für den Bausparvertrag:
- Sichern Sie sich die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers und vereinbaren Sie deren Höhe. Schließen Sie danach einen Bausparvertrag ab und beginnen Sie die Sparphase mit eigenen Einzahlungen und den VL Ihres Arbeitgebers.
- Beantragen Sie die staatliche Förderung unkompliziert mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung, indem Sie die erforderlichen Angaben machen.
- Am Ende der Sparphase zahlt das Finanzamt die Sparzulage direkt in Ihren Bausparvertrag ein. Sie können die Förderung auch früher erhalten, wenn Ihr Bausparvertrag vor dem Ablauf von sieben Jahren zugeteilt wird. Voraussetzung dafür ist die Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Bau, Kauf oder Sanierung einer Immobilie.
Sie möchten einen Immobilienkauf oder eine Sanierung mit einem Bausparvertrag finanzieren? Unsere Expert*innen helfen Ihnen dabei, das beste Angebot zu finden. Wir stehen Ihnen auch für Fragen rund um staatliche Förderungen zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns für eine individuelle Beratung!
Staatliche Förderung für Ihren Bausparvertrag: Arbeitnehmersparzulage als Bonus nutzen
Nachdem Bausparen für längere Zeit weniger gefragt war, erfreut es sich inzwischen wieder größerer Beliebtheit. Wer sich für diese Anlageform entscheidet, um sich ein Eigenheim zu kaufen oder eine Immobilie zu sanieren, kann von staatlichen Förderungen profitieren.
Erhalten Sie etwa vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber, zahlt der Staat darauf eine Arbeitnehmersparzulage auf Ihren Bausparvertrag, die bis zu 43 Euro (Ledige) bzw. 86 Euro (gemeinsam veranlagte Paare) betragen kann.
Sie haben Fragen zum Thema Bausparen und Baufinanzierung oder brauchen Unterstützung bei der Wahl des optimalen Anlageprodukts? Melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne.
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