BAFA-Förderung: Finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Heizungsmaßnahmen
Die BAFA-Förderung stellt eine bedeutende Möglichkeit dar, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern, indem sie den Umstieg von veralteten Heizungssystemen auf klimafreundlichere Alternativen wie Biomasse, Wärmepumpen oder Gas-Hybridheizungen unterstützt. Dieser Fördermechanismus wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet.
Was umfasst die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung beinhaltet finanzielle Zuschüsse, die Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung von Gebäuden fördern. Diese Maßnahmen reichen von der Erneuerung der Ölheizung bis hin zu energetischen Gebäudesanierungen. Die finanzielle Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Der Hintergrund dafür liegt darin, dass in Deutschland mehr als ein Drittel des Energieverbrauchs auf Heizung und Warmwasser entfällt. Hierbei wird vorwiegend auf Erdgas und Mineralöl zurückgegriffen, gefolgt von erneuerbaren Energien und Fernwärme. Die Bundesregierung strebt an, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Um diesen Wandel zu fördern, können die finanziellen Unterstützungen bei der BAFA beantragt werden.
BEG: Zusammenführung von BAFA-Förderung und KfW-Kredit
Seit Anfang 2021 ist die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) eingeführt worden, welche die energetische Gebäudeförderung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 vereint. Hierbei werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW, die Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (EBS), das BAFA-Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien", sowie die Programme "Anreizprogramm Energieeffizienz" (APEE), "Heizungsoptimierungsprogramm" (HZO) und "Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (MAP) zusammengeführt. Zukünftig soll es ausreichen, einen Antrag zu stellen, um von sämtlichen Fördermöglichkeiten profitieren zu können.
Antragssteller und Antragsverfahren
Sowohl Immobilieneigentümer, die ihre Immobilien selbst nutzen, als auch Kapitalanleger können von der BEG profitieren. Sie erhalten entweder einen Steuerbonus vom Finanzamt oder einen Zuschuss. Einzelne Sanierungsmaßnahmen, sei es im Bereich Heizung, Dämmung oder Fenster, werden über das BAFA gefördert. Wenn Sie den Energieeffizienzstandard Ihrer gesamten Immobilie erhöhen möchten, könnten Sie möglicherweise einen zinsgünstigen Kredit von der KfW in Anspruch nehmen. Beachten Sie jedoch, dass der KfW-Kredit und der BAFA-Zuschuss nicht kombiniert werden können.
Geförderte Maßnahmen und iSFP-Bonus
Die geförderten Maßnahmen umfassen energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien für Heizungssysteme. Je besser die Energiebilanz des Gebäudes nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Sie erhalten hierfür einen Zuschuss von 80 %. Die Anträge für die Förderung müssen vor Beginn der Maßnahmen beim BAFA gestellt werden.
Die Förderung für neue Heizungsanlagen oder andere Einzelmaßnahmen ist auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, wobei diese Grenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschritten werden darf. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinanderfolgende Jahre hinweg beantragt werden, solange tatsächlich eine energetische Verbesserung erzielt wird. Es ist zu erwarten, dass verstärkte Kontrollen vor Ort durchgeführt werden.
Die BEG EM ermöglicht die Förderung folgender Maßnahmen:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dachdämmung, Fenster, Haustür)
- Anlagentechnik außerhalb der Heizung (z.B. raumlufttechnische Anlagen)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
Der neue iSFP-Bonus tritt in Kraft, wenn eine Einzelmaßnahme Teil eines im Förderprogramm für Energieberatung für Wohngebäude geförderten "individuellen Sanierungsfahrplans" (iSFP) ist und innerhalb von maximal 15 Jahren umgesetzt wird. Mit diesem Bonus erhöht sich der Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für die entsprechende Maßnahme.
Maßnahme |
EE-Experte notwendig |
BAFA-Zuschuss |
max. Fördersatz |
Gebäudehülle |
Ja |
15 % |
20 % |
Anlagentechnik (außer Heizung) |
Ja |
15 % |
20 % |
Heizungsanlagen |
|||
Solarkollektoranlagen |
Nein |
25 % |
35 % |
Biomasse |
Nein |
10 % |
20 % |
Wärmepumpen |
Nein |
25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequellen dienen) |
40 % |
stationäre Brennstoffzellenheizungen |
Nein |
25 % |
35 % |
Innovative Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien |
Nein |
25 % |
35 % |
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse) |
Ja |
30 % |
30 % |
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes (mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast) |
Ja |
25 % |
25 % |
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes (mit max. 75 % Biomasse) |
Ja |
20 % |
20 % |
Anschluss an ein Gebäudenetz |
Nein |
25 % |
35 % |
Anschluss an ein Wärmenetz |
Nein |
30 % |
40 % |
Heizungsoptimierung |
Nein |
15 % (5 % iSFP-Bonus möglich) |
20 % |
Wichtige Hinweise:
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Angebot des Handwerkers. Wenn das Angebot zu niedrig ausfällt, können die Zuschüsse später nicht nachträglich erhöht werden. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, sicherzustellen, dass eine möglichst präzise Kostenschätzung erstellt wird oder die Kalkulation großzügig gestaltet wird.
Förderung von Solarthermieanlagen:
Die BAFA-Förderung umfasst die Planung, Installation, Erweiterung und Optimierung von Solarthermieanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Allerdings müssen diese Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Anlagen müssen der Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kälteerzeugung oder der Einspeisung von Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
- Sie müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen.
- Ein Prüfbericht eines akkreditierten Prüfinstituts ist erforderlich.
- Die jährliche Kollektorertragsleistung muss mindestens 525 kWh pro Quadratmeter betragen.
Solaranlagen ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z.B. Schwimmbadabsorber) sind nicht förderfähig.
Solarthermieanlagen bei Bestandsimmobilien:
Für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung gibt es Mindestanforderungen an die Kollektorfläche und das Pufferspeichervolumen:
- Flachkollektoren: Mindestens 9 Quadratmeter Bruttokollektorfläche
- Vakuumröhrenkollektoren: Mindestens 7 Quadratmeter Bruttokollektorfläche
- Luftkollektoren: Keine Mindestfläche erforderlich
Pufferspeichervolumen:
- Flachkollektoren: 40 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche
- Vakuumröhrenkollektoren: 50 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche
- Luftkollektoren: Kein Pufferspeicher erforderlich
Für Solarthermieanlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, sind mindestens 3 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und 200 Liter Pufferspeichervolumen erforderlich.
Solarthermieanlagen im Neubau:
Im Neubau müssen die Anlagen mindestens 20 Quadratmeter Bruttokollektorfläche aufweisen und das entsprechende Pufferspeichervolumen je nach Kollektorart erfüllen. Weitere Voraussetzungen für den Neubau sind:
- Wohngebäude müssen mindestens drei Wohneinheiten haben.
- Nichtwohngebäude müssen mindestens 500 Quadratmeter beheizbare Nutzfläche haben.
- Mischformen aus Wohn- und Nichtwohngebäuden sind möglich.
Alternativ muss es sich um ein Solaraktivhaus handeln, bei dem der solare Deckungsgrad anhand einer Simulationberechnung mindestens 50 % beträgt. Der solare Deckungsgrad gibt an, welcher Anteil der Energie durch die Solaranlage erzeugt wird.
Art der Anlage |
Anlagengröße in qm BAFA |
Basisförderung im Gebäudebestand |
BAFA-Innovationsförderung |
|
3 bis 10 qm |
500 Euro |
|
Warmwasser und Heizungsunterstützung; solare Kälteerzeugung |
bis 14 qm |
2000 Euro |
|
Wärme- oder Kälteerzeugung |
20 bis 100 qm: |
Biomasseanlagen:
Die BAFA-Förderung umfasst die Installation von Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln, wasserführenden Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets/Hackschnitzeln und Scheitholz sowie emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln ab fünf kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.
Die 35%ige Förderung erstreckt sich auf folgende Anlagen:
- Pellet-/Hackschnitzelkessel
- wasserführende Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombikessel (Pellets/Hackschnitzel und Scheitholz)
- besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
- Nachrüstung mit Bauteilen zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung (Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone sind ausgenommen)
Wenn bei einem Ölkesseltausch eine Biomasseanlage eingebaut wird, beträgt die Förderung nicht mehr 45%, sondern 50%. Seit 2021 gibt es für Biomasseheizungen einen Innovationsbonus von 5%, wenn die Feinstaubemissionen der Anlage unter 2,5 Milligramm pro Kubikmeter liegen. Auf Pellets und andere Holzbrennstoffe fällt keine CO2-Steuer an.
Wärmepumpen:
Wärmepumpen funktionieren ohne Verbrennungsprozess und produzieren daher keinen direkten CO2-Ausstoß, benötigen jedoch Strom. Sie nutzen Energie aus Boden oder Luft und der Stromverbrauch hängt von der Temperaturdifferenz zwischen Umweltwärmequelle und Heizsystem ab. Der Stromverbrauch für 10.000 kWh pro Jahr liegt je nach Wärmepumpenart zwischen 2.000 kWh und 4.000 kWh.
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung:
- Mindestens ein Wärmemengen- und ein Stromzähler zur Effizienzmessung
- Bestimmte Jahresarbeitszahlen (JAZ) abhängig von der Wärmepumpenart
- Zugelassene Heizgeräte (Altbau; Sanierung)
- Hydraulischer Abgleich (Bestandsgebäude)
- Bei Sonderbohrungen von Erdwärmepumpen, eine DVGW-Zertifizierung der Bohrfirma
- Spezielle JAZ oder verbesserte Systemeffizienz im Neubau
- Flächenheizsysteme im Neubau
- Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Jahr
Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen deckt weitgehend die Einbaukosten ab, einschließlich Demontage, Entsorgung der Altanlage oder Einbau neuer Heizflächen.
Hybridheizungen und EE-Hybride:
Eine Hybridheizung kombiniert verschiedene Wärmeerzeuger, oft Gas- oder Ölheizungen mit erneuerbaren Energien wie Holz, Umweltwärme oder Solarenergie. Bei EE-Hybriden werden erneuerbare Energiequellen wie Solar, Biomasse oder Wärmepumpe über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik verknüpft.
- Kombination von Gas-/Öl-Hybridheizungen: Förderquote von 20%, bei Ölheizungstausch zusätzlich 10%
- Kombination von Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien (EE-Hybridheizungen): Bis zu 25%, bei Ölheizungstausch zusätzlich 10%
Gas-Brennwertheizungen:
Für den Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers (z.B. Solarthermie, Wärmepumpe oder Pelletofen mit Wassertasche) innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Gasheizung, wenn diese von Anfang an "renewable ready" ist.
Fernwärme:
Die Förderung von Fernwärme ist selten, da nur der Eigentümer der Wärmeübergabestation antragsberechtigt ist.
Austauschprämie für Ölheizungen:
Für den Austausch einer Ölheizung ist kein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Ein Fachunternehmer bestätigt die Einhaltung der Anforderungen.
Rolle der Energieberater:
Energieeffizienz-Experten spielen eine Schlüsselrolle. Sie müssen bei Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Gebäudenetz involviert sein. Einzelmaßnahmen an Wärmeerzeugern oder zur Heizungsoptimierung erfordern keine Energieeffizienz-Experten. Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten werden bis zu 50% gefördert.
Antragstellung:
Antragsteller können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und mehr sein. Auch Handwerker, Bauunternehmer und Personen des Vertrauens können bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte ist der primäre Ansprechpartner der BAFA.
Steuerbonus statt BAFA-Förderung:
Seit 2020 gibt es den Steuerbonus für energetische Modernisierungen, der bis zu 20% der Kosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre steuerlich absetzbar macht. Dämmarbeiten, Fenster-/Türtausch etc. sind ebenfalls förderfähig, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.
Beantragung der Förderung:
Der Antrag für eine BAFA-Förderung ist recht unkompliziert. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Ein einzelner Antrag auf Zuschuss genügt, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Der Ablauf für die Antragstellung:
- Energieeffizienz-Experten hinzuziehen.
- Kostenvoranschlag für die Maßnahmen einholen.
- Investitionshöhe berechnen.
- Zuschuss beantragen.
- Auf die elektronische Bestätigung des Antragseingangs warten und die Maßnahme beginnen.
- Den Zuwendungsbescheid als Bestätigung der Bewilligung erhalten.
- Das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten (Bewilligungszeitraum) umsetzen.
Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden. Die Angebote können vorher eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden. Die Arbeiten müssen von Fachleuten durchgeführt werden, und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist zwingend erforderlich.
Bearbeitung:
Aufgrund hoher Nachfrage kann die Bearbeitung von Zuschuss-Anträgen beim BAFA derzeit mehrere Monate dauern.
Bewilligungszeitraum:
Eine Zuschussförderung wird zeitlich begrenzt zugesagt. Die Befristung beträgt 24 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids. Diese Frist kann auf begründeten Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden, wenn die Umsetzung aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, nicht in der ursprünglichen Frist erfolgen konnte. Die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen beträgt somit 48 Monate. Spätestens sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist, also nach spätestens 54 Monaten, muss die Umsetzung nachgewiesen sein.
Vorfinanzierung:
Wichtig bei der Finanzplanung ist, dass die Investitionskosten zuerst selbst getragen werden müssen. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt.
Nachweis:
Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums fordert das BAFA Details zu den entstandenen Kosten. Dies erfolgt über ein spezielles Online-Formular ("Verwendungsnachweis"). Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Nachweis der Ausgaben (Rechnungen, tabellarische Übersicht über die Ausgaben)
- Fachunternehmererklärung des beauftragten Handwerksbetriebs
- Verwendungsnachweisformular (auf der BAFA-Website)
- Formular zur Bestätigung des Wahrheitsgehalts der Angaben
- Technischer Projektnachweis (TBP) des Energieeffizienz-Experten
Zusammenfassung:
Die BAFA-Förderung unterstützt seit Anfang 2021 Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohnhäusern. Das kann den Austausch der Ölheizung, Dämmmaßnahmen oder die Umsetzung eines Gesamtfahrplans hin zum Energieeffizienzhaus einschließen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, und der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Die eingehende Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten kann mit 50% gefördert werden, und maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit können als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Die Anträge werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.

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