Die energetische Sanierung Ihrer Immobilie reduziert den Energieverbrauch und damit Ihre Energiekosten. Zwar sind Maßnahmen wie der Einbau einer neuen Heizung oder die Installation einer Photovoltaikanlage nicht günstig, sie lohnen sich aber langfristig für Sie – und dienen gleichzeitig den ehrgeizigen Zielen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung.

Denn der Energieverbrauch von Gebäuden ist ein wesentlicher Aspekt dieses Programms. Daher unterstützt der Staat Eigentümer*innen durch die Förderung der energetischen Sanierung, etwa mit zinsgünstigen Förderkrediten und Zuschüssen oder steuerlichen Vorteilen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Was wird bei einer energetischen Sanierung alles gefördert?

Die Sanierungsförderung ist sowohl für die Komplettsanierung einer Immobilie als auch für die Durchführung von Einzelmaßnahmen möglich. Außerdem ist die Energieberatung durch zugelassene Expert*innen förderfähig.  

Komplettsanierung einer Immobilie

Sanieren Sie Ihre Immobilie zum Effizienzhaus, können Sie einen zinsgünstigen Kredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhalten. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Kreditsumme möglich. Die maximale Fördersumme richtet sich dabei nach dem Effizienzhaus-Standard der KfW: je effizienter das Haus, desto höher die Förderung.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Je nachdem, welche Maßnahmen Sie durchführen lassen, können Sie einen Zuschuss von der KfW oder dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhalten. Die KfW etwa fördert die Heizungssanierung, während das BAFA unter anderem Fördergelder für Maßnahmen an der Gebäudehülle vergibt.

Ausnahme Photovoltaikanlagen: Die Installation von Photovoltaikanlagen wird hauptsächlich auf kommunaler Ebene gefördert. Mit Ausnahme von Berlin haben sich alle Bundesländer aus der Förderung zurückgezogen. Zwar bietet auch die KfW einen Förderkredit für Photovoltaikanlagen, allerdings sind die Zinsen hier nicht mehr so günstig. Der Vergleich mit speziellen Krediten für Solaranlagen kann sich lohnen. 

Beratung durch Expert*innen

Eine fachliche Beratung zur Energieeffizienz ist grundsätzlich empfehlenswert, wenn Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren möchten. Wird diese durch zugelassene Energieeffizienz-Expert*innen durchgeführt, ist sie außerdem förderfähig: Das BAFA beteiligt sich mit 80 Prozent an den Kosten. Sie erhalten …

  • maximal 1.300 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und
  • maximal 1.700 Euro für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten.

Voraussetzungen dafür sind, dass die Immobilie in Deutschland steht und überwiegend dem Wohnen dient. Zudem muss der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Beratung, um einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Wenn Sie eine Maßnahme dieses Plans umsetzen, können Sie die entsprechende Förderung durch das BAFA um einen Bonus von fünf Prozent erhöhen. 

Welche Zuschüsse gibt es für eine energetische Sanierung?

Unter der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ werden die Förderprogramme des Bundes zusammengefasst, die von der KfW und dem BAFA getragen werden. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite für die Komplettsanierung von Immobilien und Zuschüsse für die Heizungssanierung. Das BAFA ist unter anderem zuständig für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.

Zuschuss zur energetischen Sanierung: Anbieter & Maßnahmen in der Übersicht*

Anbieter (Programm)SanierungMögliche Förderung
KfW (Programm 261) Altbau-Komplettsanierung nach KfW-Effizienzhaus-Standard
  • Kredit bis maximal 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Zuschuss von maximal 37.500 Euro pro Wohneinheit
KfW & BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Summe (je nach Art der Heizung)
BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) Solarthermie Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Summe
BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) Einbau neuer Fenster & Türen, Erneuerung der Dämmung
  • Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Summe, maximal 4.500 Euro pro Wohneinheit
  • Mit iSFP-Bonus: Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Summe, maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit
KfW (Kredit 358, 359)  
  • Kredit bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Voraussetzung: Zuschuss von KfW oder BAFA bereits zugesagt

 

Das Programm der KfW zur Förderung der energetischen Sanierung*

Die KfW unterstützt Sie bei der Komplettsanierung Ihrer Immobilie sowie bei den Kosten für eine neue Heizung. Mit dem Förderkredit 261 stellt die KfW Eigentümer*innen ein zinsgünstiges Darlehen für die energetische Sanierung zur Verfügung.

  • Die Höhe der Fördersumme ist von der Effizienzstufe abhängig: Sie erhalten maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie mit 65 Prozent erneuerbaren Energien heizen, anderenfalls sind maximal 120.000 Euro möglich.
  • Zusätzlich zu niedrigeren Zinsen profitieren Sie von Tilgungszuschüssen, deren Höhe ebenfalls von der Energieeffizienzstufe des Gebäudes abhängig ist (maximal 37.500 Euro pro Wohneinheit).
  • Neben Privatpersonen können Eigentümergemeinschaften, Unternehmen und Genossenschaften diesen Kredit beantragen. Dabei muss der Bauantrag für das Haus mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Die Laufzeit des Kredits kann bis zu 30 Jahre betragen, die Zinsbindung maximal zehn Jahre. Auch ein endfälliges Darlehen ist möglich.

Wichtig: Um den Kredit zu beantragen, müssen Sie sich bei Planung und Umsetzung der Sanierung von zugelassenen Expert*innen begleiten lassen. Den Antrag stellen Sie nicht bei der KfW direkt, sondern bei einer Bank. Außerdem dürfen Sie Verträge mit Baufirmen oder Handwerkern erst nach dem Kreditantrag schließen. 

Den Ergänzungskredit 358, 359 der KfW können Sie zusätzlich beantragen, wenn Sie bereits eine Zusage für eine Förderung durch die KfW oder das BAFA haben, aber noch keine Auszahlung erhalten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen sind hier 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

BAFA Förderung für die energetische Sanierung in Einzelmaßnahmen*

Die Förderung der energetischen Sanierung durch das BAFA erhalten Sie für verschiedene Einzelmaßnahmen. Förderungen sind unter anderem möglich für: 

  • Einbau neuer Türen und Fenster
  • Dämmung von Fassade oder Dach
  • Installation einer Lüftungsanlage
  • Austausch von Heizungspumpen

Maßnahmen, welche die Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder die Heizungsoptimierung betreffen, werden mit 15 Prozent gefördert. Ist ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) vorhanden, steigt die Förderung auf 20 Prozent. 

Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit (ohne iSFP) bzw. 60.000 Euro pro Wohneinheit (mit iSFP). Maßnahmen, die die Reduzierung der Emissionen von Biomasseheizungen betreffen, werden mit 50 Prozent gefördert.

Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung*

Wenn Sie keinen Förderkredit oder Zuschüsse beantragen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie steuerlich abzusetzen: Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie 20 Prozent der gesamten Sanierungskosten (maximal 200.000 Euro) absetzen und bis zu 40.000 Euro sparen.

Wichtig: Erhalten Sie Zuschüsse vom Bund, ist die steuerliche Förderung nicht möglich. Die Steuernachlässe fallen zudem niedriger aus als die staatlichen Förderungen der energetischen Sanierung. 

Dennoch haben sie Vorteile: Sie müssen keine Anträge stellen und können jederzeit einen Handwerksbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Sie sind außerdem nicht darauf angewiesen, dass die Förderprogramme über die nötigen Mittel verfügen.

Bitte beachten Sie: Diese Angaben verstehen sich unter Vorbehalt. Wir können und möchten die Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen. 

Haus sanieren & Förderung beantragen mit Tipps von den Expert*innen

Bei der Beantragung von Förderungen für die energetische Sanierung einer Immobilie gibt es einiges zu beachten. Hier unsere wichtigsten Tipps:

  1. Prüfen Sie die Konditionen einer möglichen Förderung genau! Oft ist eine fachliche Beratung erforderlich oder Sie müssen im Vorfeld einen Maßnahmenplan vorlegen. 
  2. Recherchieren Sie regionale Förderprogramme! Neben den Programmen von KfW und BAFA gibt es zahlreiche regionale Angebote – prüfen Sie, welche Variante die günstigste ist und ob Sie verschiedene Förderprogramme kombinieren können.
  3. Setzen Sie auf erfahrene Expert*innen! Die Suche nach der passenden Sanierungsförderung kann eine Herausforderung sein. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach der optimalen Finanzierung Ihres Sanierungsvorhabens und beraten Sie zur Förderung Ihrer energetischen Sanierung. 

Melden Sie sich bei uns für ein individuelles Finanzierungsangebot!

Energetische Sanierung: Förderung für Ihre Immobilie lohnt sich!

Energieeffizienz und Umweltschutz sind Themen, mit denen sich alle Immobilieneigentümer*innen auseinandersetzen müssen. Mit Maßnahmen wie dem Einbau einer neuen Heizung oder dem Einbau neuer Fenster und Türen schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern langfristig auch Ihren Geldbeutel.

Der Staat unterstützt Sie mit verschiedenen Programmen zur Förderung der energetischen Sanierung, die von der KfW und dem BAFA aufgelegt werden. Unsere Expert*innen unterstützen Sie dabei, die optimale Förderung zu finden. Melden Sie sich bei uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

*Angaben Stand 08/2024

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