Vermutlich kennen Sie diese Situation. Sie haben einen langfristigen Vertrag abgeschlossen und nach einigen Jahren verändern sich die zugrundeliegenden Umstände. Sie möchten beispielsweise umziehen, die Vertragskosten erhöhen sich oder Sie haben eine Kündigungsfrist verpasst. Nun möchten Sie Ihren Vertrag so schnell wie möglich loswerden, sehen jedoch keine Möglichkeit? Vielleicht kann Ihnen das Sonderkündigungsrecht BGB an dieser Stelle weiterhelfen. 

Mit dem Sonderkündigungsrecht BGB haben Sie unter gewissen Umständen die Möglichkeit, Ihren Vertrag nach einer kurzen Frist direkt zu kündigen und sich so unter Umständen einer weiteren jahrelangen Vertragsbindung entziehen. 

In diesem Artikel sehen wir uns einige Fälle an, in denen das Sonderkündigungsrecht BGB greift. Hoffentlich kann das BGB Sonderkündigungsrecht auch Ihnen in Ihrer individuellen Situation weiterhelfen. 

Grundsätzlich sollten wir aber sagen, dass eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist der Regelfall ist. Es gibt nur wenige Fälle, in denen Sie einen Vertrag nicht unter Berücksichtigung einer regulären Kündigungsfrist beenden können. Wenn Sie Ihre Kündigungsfristen beachten, benötigen Sie das Sonderkündigungsrecht BGB in den meisten Fällen nicht. 

Falls Sie aber durch eine ordentliche Kündigung Ihren Vertrag nicht mehr beenden können, kann Ihnen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht weiterhelfen.

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Außerordentliches Kündigungsrecht, was ist das genau? 

Eine reguläre Kündigung erlaubt es Ihnen nicht, Ihren Vertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden. In den meisten Fällen muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Es gibt sogar Fälle, in denen ein Vertrag überhaupt nicht regulär gekündigt werden kann. Für diese Fälle brauchen Sie eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. 

Unter einer außerordentlichen Kündigung versteht man die Kündigung eines Vertrages, der außerhalb der regulären Kündigungsfrist gekündigt wird, diese also nicht oder nicht vollständig eingehalten werden muss. Zudem können hierbei auch Verträge gekündigt werden, die an sich überhaupt nicht ordentlich kündbar wären. 

Außerordentliches Kündigungsrecht hilft Ihnen in den Vertragsfällen weiter, in denen eine ordentliche Kündigung nicht oder nicht mehr möglich ist. Wie bereits angesprochen, sollte die erste Wahl allerdings  immer sein, auf das ordentliche Kündigungsrecht zurückzugreifen.

Außerordentlich kündigen ist zwar in einzelnen Fällen möglich, Sie sollten aber lieber auf Nummer sicher gehen und sich nicht darauf verlassen. 

Die außerordentliche Kündigung eines Vertrages ist meist nur unter der Angabe bestimmter Gründe möglich und kann deshalb nicht von allen Betroffenen genutzt werden. Außerordentliches Kündigungsrecht zu nutzen ist dementsprechend erst dann sinnvoll, wenn Sie dazu gezwungen sind. 

Sehen wir uns nun genauer an, wann außerordentliches Kündigungsrecht greift und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. 

 

Wann greift ein Sonderkündigungsrecht? 

Das Sonderkündigungsrecht soll vor unfairer Behandlung schützen. Verträge mit einer langen Kündigungsfrist können durch unvorhersehbare Sachverhalte zu einer sehr großen Belastung werden. Wenn die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar wird, kann das Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden. Bei dieser Einzelfallentscheidung muss die Sichtweise der beiden Parteien abgewogen werden (§ 314 Abs. 1 BGB).

 

Darlehen Sonderkündigungsrecht § 489 BGB – Sonderkündigung bei Darlehensverträgen

Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB zielt auf Darlehensnehmer*innen ab. Als Darlehensnehmer*in haben Sie die Möglichkeit, auf das Sonderkündigungsrecht § 489 BGB zurückzugreifen, sofern Sie die gesetzlich verankerten Voraussetzungen erfüllen. 

Durch das Sonderkündigungsrecht § 489 BGB können Sie unter gewissen Umständen Darlehensverträge außerordentlich kündigen, bei denen über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren ein fester Zinssatz vereinbart wurden. 
In diesem Abschnitt möchten wir uns dem Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB einmal genauer widmen. Da das Sonderkündigungsrecht BGB bei Darlehen etwas komplizierter ist, haben wir neben unserer Erklärung auch ein Fallbeispiel eingebaut. 

Wie das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB funktioniert und wie das im Gesetz steht, haben wir im nachfolgenden detailliert für Sie zusammengetragen.

1. Bei einer Immobilienfinanzierung, die durch eine Grundschuld besichert ist, steht es jedem Darlehensnehmer, bei dessen Darlehen über einen bestimmten Zeitraum (über 10 Jahre) ein fester Zinssatz vereinbart wurde (sog. gebundener Sollzinssatz) zu, den Darlehensvertrag nach dem Ablauf von 10 Jahren ganz oder nur teilweise ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Wird dieses Kündigungsrecht gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Anspruch genommen, so muss der Darlehensnehmer eine sechsmonatige Kündigungsfrist für seine Baufinanzierung einhalten und nach Ablauf der Kündigungsfrist binnen 2 Wochen das restliche Darlehen an den Darlehensgeber zurückzahlen. Sonst gilt die Kündigung als nicht erfolgt, § 489 Abs. 3 BGB.

Die 10-Jahres-Frist beginnt einen Tag, nachdem das Baudarlehen vollständig an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde (vollständiger Empfang des Darlehens; § 187 Abs. 1 BGB).

Beispiel:

(Wochenende und Feiertage sind nicht berücksichtigt)

Vollständiger Empfang des Baudarlehens am 06.02.2009 (Vollauszahlung)

Fristbeginn der 10-Jahres-Frist der Baufinanzierung am 07.02.2009

Die 10-Jahres-Frist endet somit mit Ablauf des 06.02.2019, § 188 Abs. 2 BGB. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag als Tag des Fristablaufs, § 193 BGB. Hinweis: Die Kündigung des Darlehens kann auch deutlich vor dem Fristablauf ausgesprochen werden.

Fristbeginn der 6-monatigen Kündigungsfrist der Baufinanzierung am 07.02.2019

Das Ende der sechsmonatigen Kündigungsfrist der Baufinanzierung ist demgemäß der 06.08.2019. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag als Tag des Fristablaufs, § 193 BGB.

2. Endet die Sollzinsbindung der Immobilienfinanzierung bereits vor der vollständigen Tilgung des Baudarlehens, dann liegt für das Baufinanzierungsdarlehen keine feste Zinsbindung mehr vor. In diesem Fall kann eine Kündigung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist ausgesprochen werden, sofern keine neue Vereinbarung für einen festen Sollzins und eine neue Sollzinsbindung vereinbart wurde. Wurde ein neuer fester Sollzins vereinbart, so kann der Darlehensnehmer nur zu dem Tag, an dem die Sollzinsbindung endet kündigen, § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB.

Das Kündigungsrecht für eine Baufinanzierung kann nicht durch den Darlehensvertrag ausgeschlossen oder erschwert werden, § 489 Abs. 4 BGB.

3. Einen Darlehensvertrag für eine Immobilienfinanzierung mit veränderlichem Zinssatz kann der Darlehensnehmer jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen, § 489 Abs. 2 BGB.

Alle Angaben ohne Gewähr. Juristisch fixer Text

Übrigens: Der Termin zur Kündigung verfällt auch nicht, das heißt, Sie können Ihr Darlehen mit einer 15- oder 20-jährigen Zinsfestschreibung auch nach 13 Jahren und 2 Monaten unter Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist ordentlich kündigen und durch die enorme Zinsersparnis Ihre Immobilie viel schneller abbezahlen.

Genial, oder? Jetzt müssen nur doch der richtige Kündigungstermin und die abzulösende Finanzierungssumme berechnet werden und schon haben Sie nicht nur jede Menge Zinsen gespart, sondern sind dem mietfreien Wohnen um Jahre näher gekommen.

Wir hoffen, dass dieses kleine Praxisbeispiel Ihr Verständnis bezüglich des Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB verstärken konnte. Der Sachverhalt ist zugegebenermaßen ein wenig kompliziert. Falls das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB Ihnen also Probleme bereiten sollte, können Sie uns gerne kontaktieren. Gemeinsam können wir Ihnen den Sachverhalt genauer analysieren und so herausfinden, ob das Sonderkündigungsrecht BGB 489 Ihnen weiterhelfen kann. 

Dafür können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Neben dem § 489 BGB Sonderkündigungsrecht können wir Ihnen gerne auch bei vielen weiteren Sachverhalten zur Seite stehen. Wir helfen Ihnen mit unserer über 30-jährigen Erfahrung bei allen Fragen rund um das Thema Immobilien. Nutzen Sie die Chance, die sich bei Ihnen durch das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB ergibt. 

 

Darlehen Sonderkündigungsrecht Baufinanzierung: Vorfälligkeitsentschädigung fällig? 

Das Sonderkündigungsrecht Baufinanzierung hilft Ihnen bei einer langen Vertragsbindung Ihrer Baufinanzierung. Unter Rückgriff auf dieses Recht können Sie den Baufinanzierungsvertrag bereits vor der 10-jährigen Frist aus dem § 489 BGB auflösen. 

Diese Möglichkeit tritt jedoch nur in einem Fall ein: Wenn der*die Kreditnehmer*in die Immobilie verkaufen muss. In diesem Fall kann vom Darlehen Sonderkündigungsrecht Baufinanzierung Gebrauch gemacht werden.

Die Inanspruchnahme führt zu zwei Resultaten:

  1. Der Vertrag kann mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. 
  2. Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht gesetzlich verankert. Die Bank kann in diesem Fall relativ frei agieren, obwohl es Leitlinien zur Behandlung gibt. 

Das Sonderkündigungsrecht Baufinanzierung ist also ein zweischneidiges Schwert und sollte nur mit Bedacht eingesetzt werden. Falls Sie sich unsicher sind, ob die Inanspruchnahme des Darlehen Sonderkündigungsrecht Baufinanzierung in Ihrer Lage sinnvoll ist, können Sie gerne einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit uns vereinbaren. 

So können wir gemeinsam herausfinden und entscheiden, welche nächsten Schritte für Sie am sinnvollsten sind. 

 

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: bei höheren Strom- und Gaspreisen die Reißleine ziehen

Strom und Gas gehören zur Grundversorgung Ihres Haushaltes. Doch was passiert, wenn die Preise erhöht wurden und Sie den ordentlichen Kündigungstermin nicht eingehalten haben? In einem solchen Fall können Sie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung für Strom- und Gaspreise in Anspruch nehmen. 

So müssen Sie nicht ein Jahr lang auf den nächsten Kündigungstermin warten und bis dahin den erhöhten Preis zahlen. Stattdessen können Sie dank des Sonderkündigungsrecht Preiserhöhung BGB einfach zu einem neuen Anbieter wechseln und Ihren Strom zu den gewohnten Preisen beziehen. 

Ihre Kündigung wegen Preiserhöhung durch den Rückgriff auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung ist dabei nicht an die üblichen Kündigungstermine und Fristen gebunden. Eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung kann Ihnen viel Geld sparen. 

Wenn Sie bei Ihrem Anbieterwechsel nach Ausübung Ihres Sonderkündigungsrecht Preiserhöhung BGB noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Gemeinsam mit Ihnen sehen wir uns an, wie Sie mit dem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Geld sparen können und was Sie bei Ihrer außerordentlichen Kündigung wegen Preiserhöhung beachten sollten. 

Vereinbaren Sie gerne ein Gespräch mit uns. Dafür können Sie unser Kontaktformular nutzen. Wir freuen uns schon darauf, Sie bei der Ausübung Ihres Sonderkündigungsrecht Preiserhöhung BGB zu unterstützen. Eine Kündigung wegen Preiserhöhung ist schnell umgesetzt und spart Ihnen bares Geld

 

Sonderkündigungsrecht bei Mietverträgen – Ihr Recht als Mieter*in

Als Mieter*in in Deutschland genießen Sie zum Glück vielfältigen Schutz. Dementsprechend ist das Sonderkündigungsrecht BGB bei Mietverträgen in mehreren Situationen ausübbar. Die vier Fälle, in denen Sie von einem Sonderkündigungsrecht BGB Gebrauch machen dürfen, sind: 

  1. Erhöhung der Miete: Wenn Ihr*e Vermieter*in sich nach Modernisierungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der Miete entscheidet, oder diese auf die ortsübliche Vergleichsmiete anpasst, haben Sie das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages. 
  2. Modernisierung: Eine Modernisierung der Wohnung ist an sich etwas Schönes. Falls Sie sich durch die baulichen Maßnahmen allerdings gestört fühlen, können Sie vom Sonderkündigungsrecht BGB Gebrauch machen. 
  3. Ihr Tod: Das ist zugegebenermaßen kein schöner Anlass für eine Sonderkündigung. Dennoch können Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes die Wohnung außerordentlich kündigen. 
  4. Fehlendes Einverständnis zur Untervermietung: An sich haben Sie das Recht zur Untervermietung Ihrer Wohnung. In vielen Fällen ist diese Untervermietung an das Einverständnis Ihres*Ihrer Vermieter*in gebunden. Sollte diese*r ohne sinnvolle Begründung Ihr Gesuchen ablehnen, können Sie durch das Sonderkündigungsrecht BGB reagieren.

    Es gibt, wie Sie sehen, viele Unterfälle des Sonderkündigungsrechts BGB für Mietverträge. Falls Sie sich bei diesen Fällen unsicher sind oder weiterreichende Informationen benötigen, können Sie uns gerne über unser Kontaktformular ansprechen. 

 

Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen: Ihre Versicherung trotz Kündigungsfrist wechseln

Auch bei Versicherungen können Sie auf das Sonderkündigungsrecht BGB zurückgreifen. So können Sie beispielsweise Ihre Krankenversicherung oder Ihren KFZ-Versicherer wechseln, obwohl die Kündigungsfrist Sie eigentlich hindern würde. 

Auch in diesen Fällen sind wieder einige Voraussetzungen zu prüfen, bevor Sie sich für einen Versichererwechsel entscheiden können. 

  • KFZ- Versicherer: Immer wenn die Beitragszahlung erhöht, die damit einhergehende Leistung aber nicht verbessert wird, haben Sie einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Das gilt selbst dann, wenn Ihre Schadensklasse sich erhöht, weil Sie einen Unfall gebaut haben. 
  • Krankenversicherung: Wird ein Zusatzbeitrag innerhalb Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, können Sie diese unter Rückgriff auf das Sonderkündigungsrecht BGB kündigen. 

 

Unsere Hilfe durch den Sonderkündigungsdschungel 

In diesem Artikel haben wir viele verschiedene Formen des Sonderkündigungsrecht BGB kennengelernt. Außerordentliches Kündigungsrecht verlangt immer den Nachweis von ausschlaggebenden Gründen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen immer zuerst den Weg der ordentlichen Kündigung zu gehen. 

Sollte dies beispielsweise bei einer Kündigung bei Preiserhöhung nicht oder nicht mehr möglich sein, bietet das Sonderkündigungsrecht BGB dann eine gute Möglichkeit zur Abhilfe. Das Sonderkündigungsrecht Preiserhöhung BGB und die anderen vorgestellten Sonderkündigungsrechte können Ihnen an dieser Stelle weiterhelfen. 

Die vielen verschiedenen Paragraphen und Vorschriften können verwirrend wirken. Insbesondere der § 489 BGB Sonderkündigungsrecht bei Darlehen ist schwere juristische Kost. 

Wenn Sie sich also unsicher sind, können Sie gerne mit uns ein Gespräch vereinbaren. Wir helfen Ihnen dabei, den Vertrag zu Ihren Gunsten aufzulösen und einen besseren Anbieter zu finden. 

Wir haben über 30 Jahre an Erfahrung mit Verträgen und Sonderkündigungen. Unser kompetentes Team hilft Ihnen gerne dabei, sich im Sonderkündigungsdschungel zurechtzufinden. 

Sprechen Sie uns über unser Kontaktformular an und vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch. Kündigung bei Preiserhöhung und auch andere Kündigungswünsche können durch uns einfach umgesetzt werden. 

Falls Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich ebenfalls gerne mit uns in Kontakt setzen. Wir sind freuen uns über Ihr Feedback. 

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen.

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