Vermögenswirksame Leistungen: Bausparvertrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber besparen
Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterstützt Ihr Arbeitgeber Sie mit freiwilligen Leistungen bei der Geldanlage. Diese können Sie etwa für eine Immobilienfinanzierung nutzen, um sich den Traum vom Wohneigentum zu erfüllen, aber auch als Alternative zu einem Modernisierungskredit.
Kombinieren Sie vermögenswirksame Leistungen und Bausparvertrag, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber mit einem vereinbarten Betrag daran. Wie das Ganze funktioniert und welche zusätzlichen staatlichen Förderungen Sie erhalten können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Bausparvertrag ist die beliebteste Anlageform für VL. Diesen können Sie als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung oder als Anschlussfinanzierung für ein bestehendes Darlehen einsetzen.
- Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich einen vereinbarten Betrag als vermögenswirksame Leistungen in Ihren Bausparvertrag ein – zusätzlich zu Ihrem Gehalt.
- Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen können Sie darüber hinaus eine Förderung vom Staat erhalten, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.
Ist ein Bausparvertrag eine vermögenswirksame Leistung?
Mit vermögenswirksamen Leistungen fördert Ihr Arbeitgeber Ihre Geldanlage, z. B. für die Altersvorsorge oder einen Bausparvertrag für den Kauf einer Immobilie. Diese Anlageformen sind zwar keine VL und auch ohne vermögenswirksame Leistungen möglich, können aber auch damit kombiniert werden. Eine beliebte Kombi ist hierbei die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen in den Bausparvertrag durch den Arbeitgeber.
Wie funktioniert VL-Bausparen?
Bei der Kombination VL mit Bausparvertrag zahlt Ihr Arbeitgeber den Zuschuss direkt an Ihre Bausparkasse. Die Höhe dieses Zuschusses ist durch betriebliche Vereinbarungen oder einen Tarifvertrag geregelt. Meist beträgt sie zwischen 6 Euro und 40 Euro pro Monat, die Sie ggf. auf 40 Euro aufstocken können. Einen gesetzlichen Anspruch auf VL gibt es nicht.
Beispiel Bausparen: Eigener Beitrag und VL im Überblick
Bei einem Bausparvertrag machen die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers einen Teil des Sparguthabens aus, sodass es Ihnen schneller gelingt, das vereinbarte Guthaben anzusparen.
Beispiel:
- Angepeilte Bausparsumme: 20.000 Euro, davon rund die Hälfte als Sparguthaben
- Ihre monatliche Sparsumme: 100 Euro
- VL durch Ihren Arbeitgeber: 40 Euro
- Sparguthaben nach 7 Jahren (mit VL): rund 11.800 Euro
- Sparguthaben nach 7 Jahren (ohne VL): rund 8.430 Euro
Ohne die vermögenswirksamen Leistungen müssten Sie also selbst monatlich eine höhere Summe einzahlen oder eine längere Laufzeit des Bausparvertrags in Kauf nehmen.
Vermögenswirksame Leistungen zum Bausparvertrag als Ehepartner? Sind Sie verheiratet und erhalten beide VL von Ihren Arbeitgebern, können Sie die Zuschüsse für denselben Vertrag erhalten. Für unseren Beispielvertrag erhöht sich die Sparsumme nach 7 Jahren damit auf 15.170 Euro.
VL-Bausparen: Zusätzliche Förderung vom Staat möglich
Als Bausparer*in haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, mit der der Staat vermögenswirksame Leistungen subventioniert.
Diese beträgt 9 Prozent der jährlichen VL (höchstens 470 Euro), also maximal 43 Euro pro Jahr für Ledige bzw. 86 Euro für Verheiratete. Erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen für den Bausparvertrag, gilt die Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete).*
Zusätzlich können Sie sich unter Umständen die Wohnungsbauprämie sichern, mit der der Staat Ihre eigenen Einzahlungen in den Bausparvertrag unterstützt. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 35.000 Euro (Ledige) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete).*
* Stand September 2024
Welche Vorteile hat ein Bausparvertrag mit Arbeitgeber-Unterstützung?
Der Bausparvertrag ist eine der beliebtesten Varianten, vermögenswirksame Leistungen zu nutzen, denn das VL-Bausparen bietet Ihnen einige Vorteile:
- Keine Einkommensgrenze: Anders als bei staatlichen Förderungen spielt die Höhe Ihres Einkommens für die VL keine Rolle.
- Schnellerer Vermögensaufbau: Durch den Zuschuss Ihres Arbeitgebers können Sie eine höhere monatliche Summe sparen.
- Staatliche Förderungen: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie zusätzlich zu den VL staatliche Förderung wie Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie.
- Zinssicherheit: Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich die günstigen Zinsen von heute für die Zukunft.
Dahingegen hat das VL-Bausparen praktisch keine Nachteile, wenn Sie ohnehin einen Bausparvertrag abschließen möchten oder abgeschlossen haben. Um etwa die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Bausparsumme wohnwirtschaftlich nutzen.
Sie können den Bausparvertrag auch nutzen, um eine Zwischenfinanzierung abzulösen, eine neue Heizung oder eine Photovoltaikanlage zu finanzieren. Auch zur Modernisierung Ihrer Immobilie dürfen Sie das Darlehen verwenden, z. B. als Alternative zum Ratenkredit oder Sanierungskredit.
In 5 Schritten zum Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen
Sie sind Arbeitnehmer und ziehen VL-Bausparen in Erwägung, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen oder eine Modernisierung zu finanzieren? Dafür sind nur wenige Schritte erforderlich:
- Klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser zusätzlich zu Ihrem Gehalt vermögenswirksame Leistungen bezahlt. Ein formeller Antrag ist dafür nicht erforderlich.
- Klären Sie die Höhe der VL mit Ihrem Arbeitgeber.
- Schließen Sie den Bausparvertrag ab und informieren Sie Ihren Arbeitgeber mit dem Formular Ihrer Bausparkasse über den Abschluss. Dann kann die Sparphase beginnen.
- Bauen Sie das vereinbarte Sparguthaben Ihres Bausparvertrags auf, indem sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber monatliche Beiträge einzahlen.
- Nach einer Sperrfrist von 7 Jahren können Sie über das angesparte Kapital verfügen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf das Bauspardarlehen zum vereinbarten Zinssatz.
Gut zu wissen: Das sollten Sie beim VL-Bausparen beachten
Neben der Vorgehensweise gibt es noch einige weitere Punkte, die Sie beachten sollten:
- Die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen auf den Bausparvertrag erfolgt nicht an Sie, sondern direkt an Ihre Bausparkasse.
- Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro, können Sie den Beitrag selbst aufstocken, um sich die vollen staatlichen Zuschüsse zu sichern, für die jährliche VL in Höhe von 470 Euro zugrunde gelegt werden. Auch wenn Sie den Beitrag selbst ergänzen, muss der Betrag von Ihrem Arbeitgeber direkt in Ihren Bausparvertrag eingezahlt werden.
- Sie müssen die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers als Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit in Ihrer Steuererklärung angeben.
- Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie über Ihre jährliche Steuererklärung, die Wohnungsbauprämie direkt beim Anbieter Ihres Bausparvertrags.
Vermögenswirksame Leistungen, Zinsen, Zuschüsse – die Informationen über das VL-Bausparen können schnell unübersichtlich werden. Umso wichtiger ist ein umfassender Vergleich der erhältlichen Angebote. Unsere erfahrenen Expert*innen helfen Ihnen, den passenden Bausparvertrag für Sie zu finden, und wissen auch, wie Sie sich staatliche Förderungen sichern. Melden Sie sich bei uns für eine individuelle Beratung.
Dank vermögenswirksamer Leistungen zum Bausparvertrag mit höheren Beiträgen
Mit einem Bausparvertrag sparen Sie einerseits Eigenkapital an und sichern sich andererseits günstige Zinsen für ein späteres Darlehen. Als Arbeitnehmer können Sie Unterstützung beim Sparen bekommen, indem Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Ihren Bausparvertrag einzahlt. Dadurch erhöht sich der monatliche Beitrag und Sie bauen schneller Vermögen auf.
Dazu kommen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen, die das Bausparen noch attraktiver machen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie erfahren möchten, welche Möglichkeiten Sie haben, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen!
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