Durch bereitstellungszinsfreie Zeiten viel Geld sparen

Hat eine Bank ein Finanzierungsdarlehen zugesagt und Sie als Kund*in haben das Kreditangebot der Bank angenommen, so legt Ihnen das Institut ab diesem Zeitpunkt das Geld quasi „bereit“. Sie könnten also über den Kreditbetrag verfügen, zumindest sofern die Sicherheiten für die Bank im Grundbuch eingetragen sind. Hierfür sorgt der Notar nach Abschluss des Kaufvertrages und der darauffolgenden Grundschuldbestellung.

Da zwischen dem Notartermin und dem Zeitpunkt der sogenannten „Kaufpreisfälligkeit“ allerdings einige Wochen vergehen, benötigen Sie das Geld noch nicht direkt.

Der Betrag verbleibt also vorerst beim Kreditinstitut. Dennoch würden Sie Zinsen für den Kredit bezahlen, obwohl Sie das Darlehen noch in Anspruch genommen haben. Damit das nicht passiert, kann man mit Banken eine „bereitstellungszinsfreie Zeit“ vereinbaren.

Beträgt diese beispielsweise 6 Monate, so könnte der Zeitpunkt der Kaufpreisfälligkeit erst in 5 ½ Monaten sein und Sie müssten bis dahin keine Zinsen für den Darlehensbetrag, der bereit liegt, aufwenden.

Bei Neubauten gibt es eine Besonderheiten. Einige Kreditinstitute ermöglichen es sogar, die bereitstellungszinsfreie Zeit auf bis zu 18 Monate auszudehnen.

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