Wohnungsbauprämie: Staatliche Förderung für die eigenen vier Wände
Seit 1952 gibt es die Wohnungsbauprämie, mit der der Staat Bausparer*innen unterstützt, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten. Da die Wohnungsbauprämie an einen Bausparvertrag bzw. an die wohnwirtschaftliche Nutzung von Sparguthaben gebunden ist, wird sie auch als Bausparprämie bezeichnet. Seit 2021 gelten dabei einige neue Regeln.
Als Bausparer*in erhalten Sie vom Staat einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Sparsumme. Die jährlichen Prämien zählen nicht als Einkünfte, Sie zahlen darauf also keine Steuern. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Prämie beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur, wenn Sie das Guthaben aus Ihrem Sparvertrag wohnwirtschaftlich nutzen.
- Ausnahmen gelten für Altverträge und für Bausparer*innen, die ihren Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben.
- Die Prämie wird dem Bausparvertrag bei jährlicher Beantragung gutgeschrieben und mit dem Guthaben ausgezahlt.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Voraussetzungen & Einkommensgrenze im Überblick
Sie möchten wissen, ob Sie von der Wohnungsbauprämie profitieren können? Die folgenden Kriterien sind maßgeblich:
- Bausparer*innen müssen mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland steuerpflichtig sein.
- Seit 2021 gilt für die Wohnungsbauprämie eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro bei Ledigen bzw. 70.000 Euro bei verheirateten / verpartnerten Paaren. Familien mit Kindern dürfen ein höheres Einkommen erzielen. Dabei geht es jeweils um das zu versteuernde Einkommen, also nach Berücksichtigung von Freibeträgen und Abzügen.
- Sie müssen pro Jahr mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag einzahlen.
- Die staatliche Förderung gibt es für Bausparverträge, die mindestens sieben Jahre lang bestehen.
- Gefördert werden auch Sparverträge, die dem Bau oder Kauf einer Immobilie dienen und drei bis sechs Jahre bestehen.
- Zuschüsse erhalten Sie auch für den Kauf von Genossenschaftsanteilen und Ansparverträge mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften mit einer Laufzeit von drei bis acht Jahren.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Prämie: Sie müssen das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich nutzen. Das heißt, es muss in den Bau, den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie fließen. Ein Bausparvertrag bzw. -darlehen kann also auch einen Sanierungskredit ersetzen oder als Kredit für eine neue Heizung genutzt werden.
Wichtig: Für junge Bausparer gelten Ausnahmen. Wer seinen Bausparvertrag vor der Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, kann – nach Ablauf von sieben Jahren – das Guthaben und die Prämie frei verwenden; also etwa auch für den Führerschein oder das erste eigene Auto.
Diese Ausnahme gilt allerdings nur für einen Sparvertrag. Das Guthaben aus einem weiteren Vertrag muss wohnwirtschaftlich verwendet werden. Eine weitere Ausnahme stellen Verträge dar, die vor 2009 abgeschlossen wurden. Auch hier dürfen Sie das Guthaben frei verwenden, ohne den Verlust der Prämie befürchten zu müssen.
Für wen lohnt sich die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie lohnt sich vor allem für junge Menschen und Familien, die dadurch beim Sparen für die eigenen vier Wände unterstützt werden. Auch wer ein geringeres Einkommen erzielt, profitiert von dem staatlichen Zuschuss zum Sparvertrag.
Haben Kinder Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben Bausparer*innen erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Eltern profitieren jedoch davon, dass jedes Kind die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie um etwa 8.300 Euro nach oben verschiebt.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie aktuell?
Im Jahr 2021 wurde der Prämiensatz von 8,8 Prozent auf 10 Prozent angehoben. Die förderfähige Sparsumme beträgt aktuell* maximal 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (verheiratete oder verpartnerte Paare) pro Jahr. Das heißt: Sie erhalten vom Staat maximal 70 Euro bzw. 140 Euro Zuschuss pro Jahr.
Rechenbeispiele zur möglichen Höhe der Wohnungsbauprämie
Pauschale Angaben zur Höhe der Wohnungsbauprämie sind kaum möglich. Wir verdeutlichen die Berechnung der Prämie anhand zweier Beispiele.
Beispiel 1: Paul, alleinstehend, keine Kinder
- Zu versteuerndes Einkommen: 32.000 Euro pro Jahr
- Abschluss eines Bausparvertrags im Jahr 2022
- Sparsumme: 50 Euro pro Monat → 600 Euro pro Jahr
- Voraussetzungen für Wohnungsbauprämie erfüllt:
nach Beantragung Vormerkung von 10 Prozent der Sparsumme auf Bausparvertrag (60 Euro)
Beispiel 2: Susanne & Holger, verheiratet, zwei Kinder
- Zu versteuerndes Einkommen: 72.000 Euro pro Jahr
- Abschluss eines Bausparvertrags im Jahr 2024
- Sparsumme: 120 Euro pro Monat → 1.440 Euro pro Jahr
- Voraussetzungen für Wohnungsbauprämie erfüllt:
nach Beantragung Vormerkung von 10 Prozent der Sparsumme auf Bausparvertrag (140 Euro; maximale förderfähige Summe von 1.400 Euro)
Wie stelle ich den Antrag auf die Wohnungsbauprämie?
Sie befürchten seitenlange Anträge, für die Sie ordnerweise Unterlagen zusammenstellen müssen? Wir können Entwarnung geben: Es ist denkbar einfach, die Wohnungsbauprämie zu beantragen.
- Sie erhalten jedes Jahr einen Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse. Diesem liegt der Antrag für die Prämie für das Vorjahr bei.
- Sie füllen den Antrag aus und senden ihn unterschrieben zurück.
- Nach Rückmeldung des Finanzamts wird die Prämie vorgemerkt und auf dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen.
- Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sie das Guthaben samt der Prämie auszahlen lassen, sofern Sie die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.
Übrigens: Die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen und die Wohnungsbauprämie schließen sich nicht grundsätzlich aus. Sie haben Fragen zum Thema Bausparen und Wohnungsbauprämie? Sprechen Sie uns an – unsere erfahrenen Expert*innen unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Immobilienfinanzierung.
Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt, wenn Sie Ihren Bausparvertrag in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich lediglich das Guthaben auszahlen lassen oder ein Darlehen aufnehmen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparvertrags nachweisen.
Gilt die Wohnungsbauprämie auch rückwirkend?
Die rückwirkende Beantragung der Wohnungsbauprämie ist bis zu zwei Jahre lang möglich. Das heißt, dass Sie noch bis zum 31.12.2024 die Prämie für die Jahre 2022 und 2023 beantragen können.
Wann verliert man die Wohnungsbauprämie?
Sie verlieren Ihren Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn Sie die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachweisen können. Auch die Abtretung oder Beleihung des Bausparvertrages sowie die Auflösung vor dem Ablauf von sieben Jahren führt zum Verlust des Anspruchs.
Warum muss man die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?
Eine wirkliche Rückzahlung der Prämie gibt es nicht. Denn sie wird ja nur ausgezahlt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Verlieren Sie den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wird diese Ihnen von der Bausparkasse gar nicht erst ausgezahlt.
Mit der Wohnungsbauprämie den Bausparvertrag aufstocken
Wer sich für den Abschluss eines Bausparvertrages entscheidet, kann von staatlichen Zuschüssen profitieren. Für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist neben der spezifischen Verwendung des Bausparvertrags unter anderem die Höhe des Einkommens maßgebend.
Unsere Expert*innen beraten Sie gerne zu diesem Thema und in allen anderen Finanzierungsfragen rund um Ihre Immobilie – ganz gleich, ob Sie bauen oder kaufen möchten oder eine Modernisierung planen. Melden Sie sich bei uns, wir finden das beste Angebot für Sie!

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