Welche Nebenkosten beim Hauskauf anfallen können

Sie planen den Bau oder Kauf einer Immobilie, möchten eine Finanzierung umschulden oder es sollen sonstige Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden? Mit welchen Kosten Sie bei Ihrem individuellen Vorhaben rechnen können, ermittelt unser Nebenkostenrechner. So sehen Sie direkt, welche Summen für Notar*in und Grundbuchamt fällig werden.

 

Mit welchen Nebenkosten Sie bei einem Kauf oder dem Bau einer Immobilie rechnen müssen.

Wenn Sie eine Immobilie bauen bzw. kaufen oder ein Grundstück erwerben, werden verschiedene Personen bzw. Behörden tätig. Hierzu zählen Notar*in, Grundbuchamt und häufig auch ein/e Makler*in. Für die durch diese Personen oder Behörden erbrachten Dienstleistungen entstehen die sogenannten „Nebenkosten“.

Diese Nebenkosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • der Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland zwischen 3,50 % und 6,50 % des Kaufpreises)
  • den Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 2,00 % des Kaufpreises)
  • der Maklercourtage (je nach Anbieter zwischen 3,57 % und 7,14 % inkl. Mwst.)

Insgesamt können die Nebenkosten je nach Projekt somit zwischen 12,00 % und 14,50 % des Objektkaufpreises bzw. der Herstellungskosten eines Neubaus betragen.

Möchte man also die Gesamtkosten kalkulieren, so sind folgende Werte ausschlaggebend:

Kaufpreis oder Herstellungskosten + Nebenkosten insgesamt + eventuelle Modernisierungskosten = Gesamtkosten

Soll alles finanziert werden, so spricht man von einer 110%-Finanzierung. Auch eine solche Finanzierung ist bei guter Bonität möglich. Lesen dazu hier mehr.

Die Nebenkosten beim Kauf eines Grundstücks

Kaufen Sie z. B. ein Grundstück vom Nachbarn, dem Bauern oder einer/m anderen Verkäufer*in und beauftragen eine/n Bauträger*in, Generalunternehmer*in oder Architekt*in mit dem Bau Ihrer Immobilie, so fallen die o. g. Gebühren nur auf den Grundstückskaufpreis an. Wichtig ist, dass Verkäufer*in und Erbauer*in Ihres Objektes in keinster Weise in Verbindung stehen.

Einzig für die neuen Grundschulden, die für die Finanzierung der Herstellungskosten im Grundbuch eingetragen werden müssen, erhalten Sie Kostenrechnungen des Notariates und des Grundbuchamtes.

Welche Gebühren fallen bei einem Bankenwechsel (Umschuldung) an?

Steht die Anschlussfinanzierung an und es soll von Bank A zu Bank B umgeschuldet werden, so werden ebenfalls Notar- und Grundbuchgebühren berechnet.

Diese richten sich unter anderem danach, wie hoch die im Grundbuch vorhandenen Grundschulden sind, die geändert oder beispielsweise neu eingetragen werden sollen.

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