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Marc Schnitzler - Video vom 14.08.2024
Doppelbelastung bei der Immobilienfinanzierung: Was zahlst du neben der Miete?
Wenn du neu baust und noch zur Miete wohnst, zahlst du neben der Miete nur Zinsen für den Teil des Kredits, der schon ausgezahlt wurde. Fast alle Banken vereinbaren eine bereitstellungszinsfreie Zeit von zwölf Monaten, in der für das noch nicht abgerufene Geld nichts anfällt und nicht getilgt wird. Sobald der Bauträger nach Baufortschritt eine Tranche bekommt, etwa 20 Prozent nach der Bodenplatte, will die Bank für diese 20 Prozent Zinsen.
Diese Bauzeitzinsen lassen sich vorher ausrechnen, wenn Baukosten und Bauzeit bekannt sind, und sie lassen sich mitfinanzieren.
Wir haben eine Frage. Und zwar geht es dabei um das Thema Doppelbelastung. Also genau dieser Punkt: Wohne heute in einer Mietwohnung oder in einem Haus zur Miete, jetzt kaufe ich etwas. Und wann geht denn jetzt die Rate los? Und da ist ja nochmal ein Unterschied, ob ich eine Immobilie kaufe, die schon da steht, oder ob ich neu baue. Wie läuft denn das? Also, von Gewerke muss es ja erstmal entstehen, und fast alle Banken bieten den Finanzierer eine bereitstellungsfreie Zeit von zwölf Monaten. Das heißt, in diesen zwölf Monaten wird nicht getilgt. Man muss aber darauf achten, dass vom Bauprozess zu Bauprozess natürlich. Der Bauträger kriegt sein Geld von der Bank, damit er das umsetzen kann. Und dann entstehen aber Bauzeitzinsen. Das heißt also, für diese Tranche, die man sozusagen, dann der Bauträger oder derjenigen, die das Haus fertigstellen, diese Tranche, die er bekommen hat, will die Bank schon Zinsen haben. Das heißt also, in der Phase, wo man noch zur Miete wohnt, können natürlich zusätzliche Kosten entstehen, durch diese Tranchen, die ausgezahlt werden. Und da sollte man sich im Vorfeld einfach mal genauer Gedanken machen, was da auf einen zukommt, damit man eben nicht in Schwierigkeiten kommt, mit einer Doppelbelastung. Darf ich da kurz was zu ergänzen? Gerne. Und zwar, man kann diese Bauzeitzinsen, von denen der André gerade gesprochen hat, die kann man ausrechnen. Das heißt, wir können ausrechnen, wenn wir wissen, wie hoch sind die Baukosten und wie lange ist die Bauzeit. Dann können wir ausrechnen, wie hoch werden diese Bauzeitzinsen sein. Und dann können wir die mitfinanzieren. Also das geht. Ihr wohnt zur Miete, zahlt also heute eure Miete. Und jetzt gibt euch die Bank Geld, damit ihr den baut, also der Kredit wird genehmigt. In dem Augenblick legt die Bank das Geld quasi auf ein Konto, nicht bei euch aufs Konto, aber auf ein Konto, das euch zugeordnet ist. Somit ist die Bank rein theoretisch ab diesem Tag der Genehmigung dafür Geld verlangt. Das tut sie aber nicht. Warum? Weil wir mit der Bank eine sogenannte Bereitstellungs zinsfreie Zeit vereinbart haben, das genau das, was der andere eben gesagt hat. Das heißt, Bank legt das Geld bereit, aber es ist für eine bestimmte Zeit Bereitstellungs zins frei. Man zahlt also nichts für, weil er es ja noch nicht braucht. Ihr braucht es erst in dem Augenblick, wenn der Bauträger bezahlt werden muss. Also, dann steht, in eurem Bauwerkvertrag steht drin, die Bodenplatte wird gegossen. Und in dem Augenblick bekommt der Bauträger 20 Prozent, beispielsweise von eurem Kreditbetrag. In dem Augenblick liegen also 80 Prozent auf dem Konto, 20 Prozent liegen jetzt beim Bauträger. Die werden also von eurem Baukonto zum Bauträger überwiesen. Und in dem Augenblick kriegt die Bank für diese 20 Prozent Zinsen. Aber nur für die 20 Prozent. Die 80 Prozent sind bereitstellungszinsfrei, nämlich für den Zeitraum, den man vereinbart hat. Jetzt gibt es beim Neubau oft. Ein Neubau dauert ja immer ein paar Monate, bis zu zwölf Monate. Man kann aber auch bis zu 24 Monate eine Bereitstellungszinsfreizeit vereinbaren. Dafür nimmt die Bank dann oft ein bisschen Aufschlag in der Kondition, aber dann geht das. Das heißt, eure Belastung ist, oder das, was ihr an Rate bezahlt, einmal die Miete und die Zinsen für den Teil, der an den Bauträger gegangen ist. Und das sind diese Bauzeitzinsen.
Die Bank stellt den genehmigten Kredit auf einem Konto bereit, das dir zugeordnet ist. Sobald ein Teil davon an den Bauträger überwiesen wird, verlangt die Bank für diesen ausgezahlten Teil Zinsen. Werden zum Beispiel nach dem Gießen der Bodenplatte 20 Prozent ausgezahlt, fallen Zinsen nur auf diese 20 Prozent an.
Fast alle Banken bieten eine bereitstellungszinsfreie Zeit von zwölf Monaten. Man kann auch bis zu 24 Monate vereinbaren. Dafür nimmt die Bank dann oft einen kleinen Aufschlag in der Kondition.
In den zwölf Monaten der bereitstellungsfreien Zeit wird nicht getilgt. Was anfällt, sind die Zinsen für die Tranchen, die bereits an den Bauträger geflossen sind.
Deine Belastung besteht aus der Miete für deine jetzige Wohnung und den Zinsen für den Teil des Kredits, der schon an den Bauträger gegangen ist. Deshalb solltest du dir vorher genau ansehen, was da auf dich zukommt, damit du mit der Doppelbelastung nicht in Schwierigkeiten kommst.
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