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Marc Schnitzler - Video vom 16.08.2024

Droht bei einer Bestandsimmobilie eine Doppelbelastung aus Miete und Rate?

Wenn du das von vornherein klärst, entsteht beim Umzug von der Miete ins Eigenheim keine Doppelbelastung. Im Kaufvertragsentwurf ist genau definiert, wie die Zahlungsströme laufen, und für die Zeit der Mietkündigungsfrist von in der Regel drei Monaten wird keine Tilgung vorgenommen. Planst du noch eine Modernisierung, etwa Bad, Küche oder Dämmung, lässt sich die bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern, zum Beispiel von drei auf vier oder fünf Monate.

Wichtig ist dabei der vereinbarte Tilgungsbeginn: manche Banken starten die Tilgung erst, wenn das Darlehen komplett ausgezahlt ist, andere schreiben ein festes Datum in den Kreditvertrag. Wer das nicht vorher regelt, zahlt womöglich schon die volle Rate, obwohl der Umbau noch läuft und der Umzug nicht möglich ist.


Was passiert, während meine Mietwohnung noch gekündigt ist?
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wer Glück hat und einen Nachmieter stellen kann, kommt vorher raus. In dieser Zeit wird keine Tilgung vorgenommen, das muss von vornherein geklärt sein.
Ab wann darf die Bank Zinsen verlangen?
Ab der Zusage wäre die Bank grundsätzlich berechtigt, Zinsen zu nehmen. Durch die vereinbarte Bereitstellungszinsfreizeit zahlst du in dieser Phase keine Bereitstellungszinsen. Sobald der Kaufpreis ausgezahlt wird, zum Beispiel am 31.08., darf die Bank für diesen Betrag Zinsen und auch Tilgung nehmen.
Wie funktioniert das bei einem alten Haus, das erst saniert werden muss?
Bei einer Bestandsimmobilie, etwa Baujahr 1980 mit Ölheizung und altem Bad, sind oft Badsanierung, Küche oder Dämmung geplant. Dafür lässt sich die bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern, zum Beispiel von drei auf vier oder fünf Monate. Auch das muss vorher vereinbart werden, damit es so abläuft.
Warum ist der Tilgungsbeginn so wichtig?
Es gibt Banken, bei denen die Tilgung erst startet, wenn das Darlehen inklusive der mitfinanzierten Modernisierungskosten voll ausgezahlt ist. Bei einer Rate von 1.000 Euro mit 600 Euro Zinsen und 400 Euro Tilgung zahlst du dann zunächst nur die 600 Euro. Andere Banken schreiben ein festes Datum in den Kreditvertrag, etwa den 30.09., und dann ist die volle Rate fällig, auch wenn Bad, Dach und Fenster noch fehlen und du noch zur Miete wohnst.
Kann man den Tilgungsbeginn weiter nach hinten legen?
Ja, damit kann man ein bisschen spielen. Vereinbarst du mit der Bank, dass die Tilgung erst einsetzt, wenn das Haus komplett umgebaut ist, zum Beispiel am 28.02. des nächsten Jahres, wird auch erst dann getilgt. Hast du das nicht vereinbart, kann die Bank früher auf der vollen Rate bestehen.
Finanzierung klären, während der Kaffee durchläuft.

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