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Marc Schnitzler - Video vom 15.09.2024
Immobilie nach zehn Jahren verkaufen: Zahle ich eine Strafe?
Nein, beim Verkauf nach zehn Jahren zahlst du keine Strafe, du musst aber auf zwei Stellen achten: das Finanzamt und die Bank. Hast du die Immobilie privat gehalten und vermietet, ist der Gewinn nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei. Läuft deine Zinsbindung länger als zehn Jahre, hast du als Verbraucher nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht.
Läuft der Vertrag ohnehin nur zehn Jahre, verlängerst du ihn einfach nicht und zahlst kein Geld an die Bank. Die offene Restschuld begleichst du aus dem Kaufpreis, die Differenz behältst du.
Zinsen und Konditionen in diesem Video gelten zum Aufnahmezeitpunkt, dem 15.09.2024. Seitdem haben sie sich geändert. Was heute geht, klären wir im Gespräch.
Zahle ich eigentlich eine Strafe, wenn ich nach 10 Jahren meine Immobilie verkaufen möchte? Hi, ich bin’s Marc. Ich bin seit 20 Jahren Immobilienfinanzierer. Und wenn du in Zukunft keins meiner Videos mehr verpassen möchtest, in denen ich dir sage, worauf es bei Immobilien und Finanzierung wirklich ankommt, dann mach jetzt das Plus weg und folge mir. Basim Folat hat mich gefragt, was ist eigentlich, wenn ich nach 10 Jahren meine Immobilie verkaufe? Zahle ich mich da dumm und dusselig? Oder was ist dann? Also, man muss zwei Dinge beachten: einmal das Finanzamt und einmal die Bank. Und den Oberclou, den erzähle ich dir übrigens am Schluss des Videos. Also bleib dran. Hast du jetzt in den letzten zehn Jahren deine Immobilie vermietet und hast jetzt durch den Verkauf einen Gewinn gemacht, dann ist dieser Gewinn nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei. Zumindest, wenn die Immobilie dir privat gehört. Gehört die Immobilie deiner Firma, dann gilt das nicht. Das gilt hier also nur für Privatkunden. In dem Augenblick, wenn du mit der Bank eine Zinsbindung abgeschlossen hast, die länger als 10 Jahre ist, also beispielsweise 15 Jahre, dann hast du nach 10 Jahren eine Sonderkündigungsoption wieder als Verbraucher oder Verbraucherin. Hat die Firma den Kredit aufgenommen, dann gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht. Läuft dein Vertrag aber sowieso nur 10 Jahre, ja, dann verlängerst du ihn einfach nicht und dann passiert auch nichts. Also, du bezahlst kein Geld an die Bank. Was du natürlich machen musst, ist, du musst der Bank die Restschuld, also noch den offenen Kreditbetrag, zurückbezahlen. Wie machst du das? Du verkaufst die Immobilie, bekommst einen Kaufpreis, die Differenz behältst du, und das, was an Kredit noch da ist, das zahlst du eben dementsprechend dadurch zurück. Verkaufst du die Immobilie innerhalb der ersten zehn Jahre und hast mit der Bank eine zehnjährige Vertragslaufzeit abgeschlossen, dann gibt es dieses Sonderkündigungsrecht nicht, dann musst du eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen an die Bank. Jetzt kann es aber ja sein, dass du privat selbst in eine Immobilie ziehst und nach zwei Jahren feststellt: EY, Scheibenkleister, es gibt eine Immobilie, die ist viel schöner. Und jetzt willst du aus der Immobilie ausziehen. Jetzt kannst du also deine Immobilie verkaufen, und jetzt machst du einen Gewinn, weil du die Immobilie besser verkauft bekommst, als du sie mal gekauft hast, also die erste. Dann wäre ja normalerweise diese zehn Jahre Haltefrist nicht gegeben. Aber für dich als Verbraucher, wenn du selbst in der Immobilie wohnst und du hast zwei Silvester in der Immobilie verbracht, dann ist auch dieser Gewinn steuerfrei. Also, du musst nichts ans Finanzamt abgeben von diesem Gewinn. Die Bank, wenn du den Kredit jetzt kündigst, die möchte dann eine Vorfälligkeitsentschädigung haben. Also, du gibst den Kredit zurück. Dadurch hat die Bank einen Zinsschaden, den will sie ersetzt bekommen. Was kannst du alternativ tun? Man vereinbart mit der Bank einen sogenannten Pfandtausch. Also man gibt der Bank ein neues Haus, die Bank wertet das ein. Und sagt, jawohl, das ist für uns in Ordnung. Und in dem Augenblick zahlst du wieder keine Vorfälligkeitsentschädigung. Machen das alle Banken? Nein. Machen die das gerne? Nee, eigentlich nicht so wirklich. Was brauchst du? Wie immer die richtigen Kontakte. Wie ist deine Erfahrung? Schreib es mir mal in die Kommentare. Ich freue mich drauf.
Hast du die Immobilie in den letzten zehn Jahren vermietet und machst beim Verkauf einen Gewinn, ist dieser Gewinn nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei. Das gilt, wenn die Immobilie dir privat gehört. Gehört sie deiner Firma, gilt das nicht.
Verkaufst du innerhalb der ersten zehn Jahre und hast mit der Bank eine zehnjährige Vertragslaufzeit abgeschlossen, gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Dann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, weil die Bank durch die Rückgabe des Kredits einen Zinsschaden hat und diesen ersetzt bekommen will.
Wenn du als Verbraucher selbst in der Immobilie wohnst und zwei Silvester darin verbracht hast, ist der Gewinn ebenfalls steuerfrei. Du musst dann nichts von diesem Gewinn ans Finanzamt abgeben. Die Bank möchte bei Kündigung des Kredits aber trotzdem eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Eine Möglichkeit ist ein sogenannter Pfandtausch: Du gibst der Bank ein neues Haus als Sicherheit, die Bank bewertet es, und wenn sie zustimmt, zahlst du keine Vorfälligkeitsentschädigung. Das machen allerdings nicht alle Banken und in der Regel auch nicht gerne. Dafür brauchst du die richtigen Kontakte.
Nein. Das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren bei einer längeren Zinsbindung gilt für dich als Verbraucher oder Verbraucherin. Hat die Firma den Kredit aufgenommen, gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
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