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Marc Schnitzler - Video vom 23.04.2024
Immobilien-Teilverkauf: Welche Risiken stecken drin?
Beim Teilverkauf verkaufst du einen Teil deiner Immobilie, zum Beispiel 50 Prozent, an ein Unternehmen und bleibst mit einem lebenslangen Wohnrecht drin wohnen. Du bekommst dafür einen Kaufpreis, zahlst in den allermeisten Fällen aber ein Nutzungsentgelt. Die Risiken stecken in den Verträgen: oft beteiligt sich das Unternehmen nicht an Reparatur-, Sanierungs- und Modernisierungskosten, und häufig wird der Immobilienwert für dich zum Vertragsschluss eingefroren, sodass eine späterere Wertsteigerung nur dem Unternehmen zugutekommt.
Prüfen lassen solltest du außerdem, was passiert, wenn der Teilverkaufspartner seinen Anteil verkauft oder in die Insolvenz geht. Alternativen gibt es: zum Beispiel eine Kapitalbeschaffung oder bestimmte Lösungen, die Banken anbieten.
Deine Immobilie verkaufen und trotzdem drin wohnen bleiben, das nennt sich oft Teilverkauf. Aber wo sind denn eigentlich die Risiken dabei? Video jetzt abspeichern und all denen schicken, die über sowas nachdenken. Wie funktioniert das? Du besitzt eine Immobilie und verkaufst das an ein Unternehmen im sogenannten Teilverkauf, 50 % verkaufst du also. Du bleibst aber in der Immobilie wohnen und bekommst dafür ein Wohnrecht, und zwar ein lebenslanges Wohnrecht. Das Unternehmen, das dir einen Teil deiner Immobilie abkauft, zahlt dir also einen Kaufpreis, aber du zahlst in den allermeisten Fällen ein Nutzungsentgelt dafür, dass du wohnen bleiben darfst. Jetzt wird eine Immobilie natürlich mit der Zeit älter, das heißt, es fallen auch mal Reparatur- oder Sanierungskosten an, aber in diesen Verträgen steht oft drin, dass sich das Unternehmen, das dir die Hälfte der Immobilie abgekauft hat, an diesen Modernisierungs- bzw. Sanierungs- und Reparaturkosten nicht beteiligt. Schau da also genau in die Verträge. Jetzt kann es natürlich sein, dass du irgendwann sagst: Oh Mensch, ich verkaufe die Immobilie, weil sich meine Lebenssituation verändert hat, oder weil der Immobilienmarkt momentan so besonders attraktiv ist. Wenn du einen Vertrag mit einem solchen Teilverkaufunternehmen schließt, dann lass den Vertrag bitte unbedingt dahingehend prüfen, wer von der Wertsteigerung partizipiert. Denn oft ist es so, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Immobilie für dich eingefroren wird. Das bedeutet, ihr seid zwar gemeinsam Verkäufer, aber die Wertsteigerung würde nur zugunsten des Unternehmens gehen, mit dem du den Teilverkaufsvertrag geschlossen hast. Jetzt kann es natürlich sein, dass der Teilverkaufspartner seinen Anteil an der Immobilie mal verkaufen möchte. Du musst also im Vertrag darauf achten, dass dein Wohnrecht natürlich dann bestehen bleibt. Bedenke bei einer solchen Teilverkaufsvariante auch, dass der Teilverkaufspartner mal in die Insolvenz gehen könnte. Dein Wohnrecht ist natürlich geschützt, aber nichtsdestotrotz hast du rechtliche Auseinandersetzungen. Das muss bei der Entscheidung des richtigen Teilverkaufspartners natürlich auch berücksichtigt werden. Achte also unbedingt auf versteckte Klauseln, Gebühren, lasse die Verträge von unabhängigen Experten prüfen, damit du über die Konsequenzen Bescheid weißt. Und wenn du dir jetzt Gedanken darüber machst: Mensch, gibt es denn da keine Alternativen zu? Doch, die gibt es. Zum einen könnte man beispielsweise über eine Kapitalbeschaffung sprechen. Man kann aber auch bestimmte Lösungen von Banken nutzen, die da angeboten werden. Es macht also auf jeden Fall Sinn, die unterschiedlichen Optionen gegenüberzustellen, damit du dann die richtige Entscheidung treffen kannst. Wenn dich das interessiert, schreib mir einfach in die Kommentare oder buch dir einfach mal einen kostenfreien Termin. Wir sprechen darüber.
Du verkaufst einen Teil deiner Immobilie, zum Beispiel 50 Prozent, an ein Unternehmen und erhältst dafür einen Kaufpreis. Du bleibst in der Immobilie wohnen und bekommst ein lebenslanges Wohnrecht. In den allermeisten Fällen zahlst du dafür ein Nutzungsentgelt.
Eine Immobilie wird älter, es fallen Reparatur- und Sanierungskosten an. In diesen Verträgen steht oft drin, dass sich das Unternehmen, das dir einen Teil abgekauft hat, an Modernisierungs-, Sanierungs- und Reparaturkosten nicht beteiligt. Schau deshalb genau in die Verträge.
Lass den Vertrag unbedingt darauf prüfen, wer von der Wertsteigerung profitiert. Oft wird der Wert der Immobilie für dich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingefroren. Ihr seid dann zwar gemeinsam Verkäufer, die Wertsteigerung geht aber nur zugunsten des Teilverkaufsunternehmens.
Achte im Vertrag darauf, dass dein Wohnrecht bestehen bleibt, wenn der Partner seinen Anteil an der Immobilie verkauft. Bei einer Insolvenz ist dein Wohnrecht geschützt, du hast aber trotzdem rechtliche Auseinandersetzungen. Das gehört bei der Auswahl des Teilverkaufspartners mit in die Entscheidung.
Ja. Man kann zum Beispiel über eine Kapitalbeschaffung sprechen oder bestimmte Lösungen nutzen, die Banken anbieten. Es macht Sinn, die unterschiedlichen Optionen gegenüberzustellen, damit du die richtige Entscheidung treffen kannst.
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