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Marc Schnitzler - Video vom 08.03.2024
Muss die Immobilienfinanzierung bis zur Rente abbezahlt sein?
Nein, es gibt keine Vorschrift, dass eine Immobilie bis zum Renteneintritt bezahlt sein muss. Das Gesetz verlangt, dass du dir die Immobilie bis zur vollständigen Rückzahlung leisten kannst, ohne dabei den Renteneintritt als Grenze zu setzen. Beim Abschluss des Darlehens wird deshalb geprüft, ob genügend Rente da ist, falls die Finanzierung in die Rentenphase läuft.
Ist das nicht der Fall, muss von Beginn an entweder die Tilgung höher sein oder es werden verpflichtende Sonderzahlungen vereinbart. Schön ist es trotzdem, wenn die Immobilie bis zur Rente bezahlt ist, denn mietfrei zu wohnen ist eine gute Sache.
Was Banken hier tun, ist bei jedem Haus anders, oft sogar bei jeder Filiale und jedem Ansprechpartner. Ein Nein bei einer Bank heißt nicht Nein bei allen.
Du hast mit Sicherheit nicht gewusst, dass man die Finanzierung für eine Immobilie nicht bis zum Renteneintritt bezahlen muss. Speichere dir das Video am besten jetzt direkt ab und teile es mit deinen Freunden. Immer wieder bekommen wir von Kunden erzählt, dass es Banken gibt, die sagen, dass eine Immobilie bis zum Renteneintritt bezahlt sein muss. Das stimmt nicht. Es ist natürlich gut, wenn die Immobilie bis zum Renteneintritt bezahlt ist. Warum? Was gibt es denn Schöneres, als mietfrei oder ohne Kosten zu wohnen? Christina hat gefragt, was ist denn, wenn ich heute ein Darlehen habe, die Zinsbindung endet, die Konditionen sind dann höher, die Rate würde also steigen, und ich reduziere dann meine Tilgung. Was macht die Bank denn dann, wenn das in die Rente läuft? Also, wenn man die Tilgung reduziert, verlängert sich die Darlehenslaufzeit. Dadurch kann es durchaus passieren, dass das Darlehen bzw. die Rückzahlung der Immobilie kalkulatorisch in die Rentenphase hineinläuft. Das ist das eine. Das andere ist, dass es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass die Darlehensnehmer die Immobilie bis zur vollständigen Rückzahlung sich auch leisten können. Aber es steht nirgendwo, dass das bis zum Renteneintritt der Fall sein muss. Beim Abschluss des Darlehens wird geprüft: Ist genügend Rente da, wenn das Darlehen in die Rente läuft? In dem Augenblick, wenn das nicht der Fall ist, dann muss schon von Beginn an entweder die Tilgung höher sein, oder man vereinbart verpflichtende Sonderzahlungen. Nur, da man natürlich nicht Jahrzehnte in die Zukunft gucken kann, gibt es natürlich Dinge, die sich verändern können. Was könnte man jetzt tun, wenn man in die Rente kommt und man könnte dann die Rate nicht mehr bezahlen? Ja, das Gleiche, was man auch macht, wenn man zur Miete wohnt: Man setzt sich kleiner. Und wenn man eine Immobilie besitzt, dann verkauft man die. Es gibt sogenannte Forward-Darlehen, das heißt, du f*** sicherst schon heute den Zins, der mal gilt, wenn deine Finanzierung ausläuft. Das kann man bis zu fünf Jahre im Voraus machen. Eine andere Möglichkeit ist es, parallel einen Bausparvertrag anzusparen. Es gibt also viele Wege, die nach Rom führen. Wichtig ist einfach, die richtigen Menschen zu fragen, nämlich die, die sich mit dem Thema wirklich auskennen. Wenn du mehr Tipps zum Thema Immobilie und Finanzierung haben willst, die dir sonst keiner erzählt, dann mach jetzt das Plus weg und folge mir.
Wenn du die Tilgung reduzierst, verlängert sich die Darlehenslaufzeit. Dadurch kann es passieren, dass die Rückzahlung der Immobilie kalkulatorisch in die Rentenphase hineinläuft. Verboten ist das nicht.
Geprüft wird, ob genügend Rente da ist, wenn das Darlehen in die Rente läuft. Ist das nicht der Fall, muss schon von Beginn an entweder die Tilgung höher sein oder es werden verpflichtende Sonderzahlungen vereinbart.
Dann gilt das Gleiche wie bei einer Mietwohnung: Man setzt sich kleiner. Wenn du eine Immobilie besitzt, verkaufst du sie. Jahrzehnte in die Zukunft schauen kann niemand, deshalb können sich die Verhältnisse verändern.
Es gibt sogenannte Forward-Darlehen. Damit sicherst du dir schon heute den Zins, der gilt, wenn deine Finanzierung ausläuft. Das ist bis zu fünf Jahre im Voraus möglich. Eine andere Möglichkeit ist, parallel einen Bausparvertrag anzusparen.
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