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Marc Schnitzler - Video vom 18.04.2024

Muss ein Immobiliendarlehen bis zur Rente abbezahlt sein?

Nein, das ist keine Pflicht. Im Gesetz steht, dass du dir die Immobilie bis zur vollständigen Rückzahlung leisten können musst. Nirgendwo steht, dass das bis zum Renteneintritt erledigt sein muss. Beim Abschluss prüft die Bank aus heutiger Sicht, ob genügend Rente da ist, wenn das Darlehen in die Rente hineinläuft.

Ist das nicht der Fall, muss von Beginn an die Tilgung höher sein oder es werden verpflichtende Sonderzahlungen vereinbart, zum Beispiel aus Tantiemen oder Urlaubsgeld.

Was Banken hier tun, ist bei jedem Haus anders, oft sogar bei jeder Filiale und jedem Ansprechpartner. Ein Nein bei einer Bank heißt nicht Nein bei allen.


Was prüft die Bank beim Abschluss des Darlehens?
Geprüft wird, ob du dir die Immobilie aus heutiger Sicht bis zur vollständigen Rückzahlung leisten kannst. Konkret geht es um die Frage, ob genügend Rente da ist, wenn das Darlehen in die Rente hineinläuft.
Was passiert, wenn die Prüfung ergibt, dass die Rente nicht reicht?
Dann muss schon von Beginn an entweder die Tilgung höher sein, oder man vereinbart verpflichtende Sonderzahlungen. Die können zum Beispiel aus Tantiemen oder Urlaubsgeldern kommen, um vor dem Renteneintritt fertig zu sein.
Was kann ich tun, wenn ich die Rate in der Rente nicht mehr zahlen kann?
Das Gleiche, was man auch macht, wenn man zur Miete wohnt: Man setzt sich kleiner. Bei einer eigenen Immobilie verkauft man sie. Der Verkaufserlös steht dann für die Rente zur Verfügung.
Wie kann ich mir heute schon meinen Anschlusszins sichern?
Es gibt sogenannte Forward-Darlehen. Damit sicherst du heute schon den Zins, der gilt, wenn deine Finanzierung ausläuft. Das ist bis zu fünf Jahre im Voraus möglich. Eine andere Möglichkeit ist, parallel einen Bausparvertrag anzusparen.
Finanzierung klären, während der Kaffee durchläuft.

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