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Marc Schnitzler - Video vom 20.06.2024
Sonderkündigungsrecht bei der Immobilienfinanzierung: Wann kannst du kostenfrei kündigen?
Wenn deine Zinsbindung länger als zehn Jahre läuft, also zum Beispiel 15, 20 oder 30 Jahre, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Es steht im BGB und gilt nur einseitig: Kündigen kannst nur du, die Bank nicht. Kündigst du nach den ersten zehn Jahren, zahlst du keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank.
Die zehn Jahre laufen ab der Vollauszahlung des Darlehens, nicht ab Vertragsabschluss.
Zinsen und Konditionen in diesem Video gelten zum Aufnahmezeitpunkt, dem 20.06.2024. Seitdem haben sie sich geändert. Was heute geht, klären wir im Gespräch.
Du möchtest dein Sonderkündigungsrecht bei der Immobilienfinanzierung nutzen, ohne dass es richtig teuer wird? Dann bleib jetzt dran. Folge mir jetzt, weil du mit Immobilien und Finanzierung kein Geld verbrennen willst. Immer dann, wenn du eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hast, dann hast du mit deiner Bank eine Vertragslaufzeit abgeschlossen. In vielen Fällen sind das beispielsweise 10 Jahre Zinsbindung. Und wenn du eine Zinsbindung abgeschlossen hast, die 15, 20 oder 30 Jahre beispielsweise beträgt, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das steht im BGB. Das ist aber nur einseitig, das heißt, nur du kannst kündigen, die Bank kann nicht kündigen. Kündigst du innerhalb der ersten zehn Jahre Zinsbindung, dann musst du an die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Kündigst du allerdings nach den zehn Jahren, wenn also deine Zinsbindung länger ist, dann hast du dieses Sonderkündigungsrecht. Und dann musst du an die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, das heißt, du kannst kostenfrei kündigen. Oder in Teilbeträgen, das heißt, wenn du beispielsweise noch 100.000 Euro offen hast, kannst du sagen, ich kündige 30.000 Euro von meinen 100.000 Euro. Das ist also quasi ein zusätzliches Sondertilgungsrecht, was du hast. Man kann ganz oder teilweise kündigen. Wichtig ist, es gilt immer die Laufzeit nach Auszahlung. Hast du beispielsweise neu gebaut, dann ist die Vollauszahlung ja erst erfolgt, als der Neubau vollständig gestanden hat und die letzte Auszahlung zum Darlehen stattgefunden hat. Und dieser Termin, das ist der Vollauszahlungstermin. Und ab diesem Zeitpunkt läuft quasi die Finanzierung richtig. Das heißt, zehn Jahre nach Vollauszahlung kannst du dein Darlehen entweder ganz oder teilweise kündigen. Was sagst du dazu? Schreib es mir gerne in die Kommentare.
Es gilt immer die Laufzeit ab Vollauszahlung des Darlehens. Wenn du zum Beispiel neu gebaut hast, ist die Vollauszahlung erst erfolgt, als der Neubau fertig stand und die letzte Auszahlung zum Darlehen stattgefunden hat. Ab diesem Vollauszahlungstermin läuft die Finanzierung, und zehn Jahre später kannst du kündigen.
Dann musst du an die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Kostenfrei ist die Kündigung erst nach den zehn Jahren, wenn deine Zinsbindung länger läuft.
Du kannst ganz oder teilweise kündigen. Hast du zum Beispiel noch 100.000 Euro offen, kannst du sagen, dass du 30.000 Euro davon kündigst. Das wirkt wie ein zusätzliches Sondertilgungsrecht.
Das Sonderkündigungsrecht greift, wenn deine Zinsbindung länger als zehn Jahre läuft, also zum Beispiel 15, 20 oder 30 Jahre. Innerhalb der ersten zehn Jahre Zinsbindung fällt bei einer Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
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