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Marc Schnitzler - Video vom 26.09.2024
Welche Risiken hat das KfW-Programm 308 Jung kauft Alt?
Das Programm 308 unterstützt Familien beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H, die anschließend zum Energieeffizienzhaus 70 umgebaut wird. Die Konditionen klingen gut: Darlehenszins ab 0,25 Prozent und Darlehenssummen bis zu 150.000 Euro, wobei das in vielen Fällen nicht reicht, um die Immobilie vollständig zu bezahlen, sodass noch ein Bankdarlehen dazukommt.
Die Haken stecken in den Bedingungen: Der Umbau muss innerhalb von viereinhalb Jahren erfolgen, vor dem Notartermin brauchst du einen Experten für Energieeffizienz, und du musst die Immobilie mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst nutzen und zehn Jahre zum Wohnen nutzen. Laufen die Umbaukosten aus dem Ruder oder verkaufst du innerhalb der zehn Jahre, kann das förderschädlich sein und das günstige Darlehen im schlimmsten Fall ganz oder anteilig zurückgefordert werden.
Marcs Fazit: Die Idee ist grundsätzlich gut, die Umsetzung müsste nachgearbeitet werden. Mach das auf keinen Fall allein, hol dir professionelle Unterstützung.
Zinsen und Konditionen in diesem Video gelten zum Aufnahmezeitpunkt, dem 26.09.2024. Seitdem haben sie sich geändert. Was heute geht, klären wir im Gespräch.
Förderprogramme und Fördersätze in diesem Video sind Stand 26.09.2024. Förderungen ändern sich schnell, teils innerhalb von Tagen.
Was Banken hier tun, ist bei jedem Haus anders, oft sogar bei jeder Filiale und jedem Ansprechpartner. Ein Nein bei einer Bank heißt nicht Nein bei allen.
0,25 % und dafür kriegt man von der KfW einen Kredit und damit ein Haus zu kaufen. Wo sind denn da die Haken? Ich verrate sie dir, bleibt dran. Hallo, ich bin’s, Mark, ich bin Immobilienfinanzierer und das seit 20 Jahren. Und ich helfe dir dabei, bei Immobilien und Finanzierung die richtigen Entscheidungen zu treffen. Folge mir jetzt, weil du mit Sicherheit keines meiner Videos mehr verpassen möchtest. Also, worum geht? Es geht um das Programm 308 von der KfW. Das ist ganz neu. Und hier sollen Familien dabei unterstützt werden, Bestandsimmobilien zu kaufen und die dann später zu einem Energieeffizienzhaus umzubauen. Die Bedingungen sind erstmal super, auf den ersten Blick: Darlehenszins ab 0,25, Darlehenssummen bis zu 150.000 Euro. Das reicht natürlich nicht, um die Immobilie vollständig zu bezahlen, in vielen Fällen, aber man kriegt dann halt noch einen Bankdarlehen obendrauf. Auf den ersten Blick super. Wenn man dann aber hier in die Bedingungen reinschaut, was dazu notwendig ist, dann ist es also einmal so, dass man eine Immobilie kaufen muss, die eine Energieeffizienz hat von F, G oder H, und man danach innerhalb von viereinhalb Jahren dazu verpflichtet wird, das Objekt umzubauen auf ein Energieeffizienzhaus 70. So, warum ist das jetzt schlimm? Schlimm ist das erstmal nicht, weil 70 ist erstmal jetzt kein Hexenwerk, aber du hast natürlich eine Kostenkalkulation. Und in dem Augenblick, wenn innerhalb der nächsten viereinhalb Jahre aus welchem Grund auch immer die Kosten aus dem Ruder laufen, sodass du in dem Augenblick sagst, oh nee, das rechnet sich für mich nicht, das kann ich mir nicht leisten, das will ich mir nicht leisten, dann ist das Ganze förderschädlich aus Sicht der KfW, das ist ja eine staatliche Bank. Und dann musst du im schlimmsten Fall diesen Darlehenszeilen an die KfW zurückführen. Und das ist natürlich erstmal nicht schick, weil irgendwo muss dann das Geld herkommen, was die KfW die im Vorfeld gegeben hat. Dann ist es so, dass du, bevor du zum Notar gehst, einen Experten für Energieeffizienz beauftragen muss. Das heißt, die Verkäufer müssen warten, bis du soweit bist, bist du den Termin ja, sodass dir der Energieeffizienz-Experte sagen kann, ob das Ganze funktioniert und was das Ganze kostet, und so weiter und so fort. Da ist die Frage, will der Verkäufer warten oder verkaufen die dann im schlimmsten Fall an jemand anderen? Die Frage ist, was ist jetzt der schlimmste Fall? Es kommt aber noch dicker, denn das steht hier in diesem Merkblatt zu dem Produkt: die geförderte Immobilie ist als Eigentümer mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst zu nutzen, also sie darf nicht vermietet werden. Weiterhin ist die geförderte Wohnimmobilie mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zum Wohnen zu nutzen nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums sind bei einer Veräußerung, also einem Verkauf, die Erwerbenden auf die Förderung, die Nutzungsverpflichtung und Verschlechterungsverbot usw. hinzuweisen, und eine Selbstnutzungsänderung oder Unterschreiten des 50%-Eigentumsanteils, also wenn man verkauft, dann unterschreitet man die 50%, in dem Augenblick ist das der KfW anzuzeigen. Und dann muss die Förderung im schlimmsten Fall, also dieses vergünstigte Darlehen, im schlimmsten Fall anteilig zurückbezahlt werden. Also, das dicke Ende kommt im schlimmsten Fall am Schluss, wenn die Immobilie irgendwann innerhalb der ersten zehn Jahre mal verkauft werden soll. Mein Fazit: Idee ist grundsätzlich gut, Umsetzung nochmal nacharbeiten, würde ich sagen. Was sagst du dazu? Schreib es mir in die Kommentare. Und wenn du das unbedingt haben willst, mach das auf gar keinen Fall alleine. Hol dir professionelle Unterstützung, die Nummer hier geht sonst ganz schnell ganz schief, nach hinten los. Und innerhalb von viereinhalb Jahren kann sich insbesondere natürlich auch deine Bonität verändern. Das das heißt, wenn du dann irgendwann kommst und sagst, jetzt baue ich um, und deine Bonität ist nicht mehr so, dass die Bank dir ein Darlehen geben möchte, ja, dann kannst du hier der Verpflichtung nicht nachkommen. Also, da kommen viele Dinge zusammen. Ich würde es ohne Hilfe definitiv nicht machen. Wenn du die haben willst, einfach in meinem Profil auf den Link klicken, Termin vereinbaren, und wir schauen gemeinsam drüber.
Die Immobilie muss eine Energieeffizienzklasse von F, G oder H haben. Danach bist du verpflichtet, das Objekt innerhalb von viereinhalb Jahren auf ein Energieeffizienzhaus 70 umzubauen.
Wenn die Kosten innerhalb der viereinhalb Jahre aus dem Ruder laufen und du sagst, das rechnet sich nicht oder das kann ich mir nicht leisten, ist das aus Sicht der KfW förderschädlich. Im schlimmsten Fall musst du das Darlehen an die KfW zurückführen, und das Geld muss dann irgendwo herkommen.
Die geförderte Immobilie ist als Eigentümer mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst zu nutzen, vermieten ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Mindestens zehn Jahre muss sie zweckentsprechend zum Wohnen genutzt werden. Bei einem Verkauf innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerbenden auf Förderung, Nutzungsverpflichtung und Verschlechterungsverbot hinzuweisen, der Fall ist der KfW anzuzeigen und die Förderung ist im schlimmsten Fall anteilig zurückzuzahlen.
Du musst den Experten für Energieeffizienz beauftragen, bevor du zum Notar gehst, damit er dir sagt, ob das Ganze funktioniert und was es kostet. Das heißt, der Verkäufer muss warten, bis du soweit bist. Die Frage ist, ob er das tut oder im schlimmsten Fall an jemand anderen verkauft.
Innerhalb von viereinhalb Jahren kann sich deine Bonität verändern. Wenn du dann umbauen willst und die Bank dir kein Darlehen mehr geben möchte, kannst du der Umbauverpflichtung nicht nachkommen. Deshalb rät Marc, das Programm nicht ohne Hilfe anzugehen.
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